Geschlecht - Was ist das?
Mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz steht in der Gesetzgebung offensichtlich ein Paradigmenwechsel bevor. Während beim Geschlechtseintrag bisher das biologische Geschlecht gemeint ist (männlich, weiblich, divers=intersexuell), soll zukünftig das subjektiv gefühlte Geschlecht einer Person, oft auch Gender-Identität genannt, maßgeblich sein. Geschlecht und Name sollen dann jährlich geändert werden können, und zwar als reiner „Sprechakt“ ohne irgendwelche Nachweise und Kosten. Lediglich Minderjährige unter 14 Jahren benötigen die Zustimmung der Eltern oder - laut Eckpunktepapier - des Familiengerichtes.
Wie viele Geschlechter gibt es und kann man sie wechseln? J. Ponseti, A. Stirn, 2019
Die Trans-Konstruktion, J. Ponseti, A. Stirn, 2020
Abgesehen davon, dass Geschlechts-Identität o. ä. bisher nicht in der Verfassung vorkommt, scheinen selbst unter Experten wie Bundesverfassungsgericht, Bundesärztekammer, Ethikrat, Gesell. für Psychologie, noch ganz viele Fragen zum neuen Geschlechtsbegriff ungeklärt zu sein, wie z. B. Prof. Steinhoff unlängst dokumentiert hat: Auf den Leim gegangen, U. Steinhoff, 29.10.2021
Viele Geschlechter? Das ist Unfug! Prof. Nüsslein-Volhard (Biologie-Nobelpreisträgerin), Emma, 22.08.2022