Selbstbestimmungsgesetz – es ist kompliziert
Das ab 01.11.2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz enthält in den § 13/14 ein sog. Offenbarungsverbot unter Strafandrohung. Es geht um die "absichtliche Offenbarung des früheren Geschlechts einer Transperson" durch sog. Misgendern, Deadnaming oder Zwangsouting. Probleme könnten entstehen, wenn Transpersonen allein aufgrund ihres Erscheinungsbildes angesprochen oder bezeichnet werden.
„§ 13 (1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden …”