Systemische Therapie wird Kassenleistung!
Transgender Surgery Isn't the Solution - A drastic physical change doesn't address underlying psycho-social troubles, WSJ, P. McHugh, 2016
Systemische Therapeutinnen stellen keine Diagnosen und geben keine Lösungen vor.
"Sie führen vielmehr einen neugierigen und respektvollen Dialog mit ihren KlientInnen, einem Einzelnen, einem Paar oder einer Familie, um sie darin zu unterstützen, Blockaden in ihrer Entwicklungsdynamik aufzulösen und neue Perspektiven und befriedigendere Muster des Zusammenlebens zu entwickeln."
DGSF.de
Eine systemische Therapie ist nicht nur für Familien mit Teenagern geeignet, sie ist - nach unseren Erfahrungen - insbesondere eine gute Möglichkeit, mit von GD betroffenen Kindern über das 18. Lebensjahr hinaus in Kontakt zu bleiben und belastende Meinungsverschiedenheiten, Beziehungsprobleme, problematisches Verhalten, etc. mithilfe eines Moderators/Therapeuten ergebnisoffen zu bearbeiten, sie möglichst zu verstehen und zu bewältigen. Bekannterweise wird GD häufig begleitet von Ängsten, Depressionen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Hyperkinetischen Störungen, Selbstverletzung, Schulabstinenz, etc.
Für Erwachsene wird diese Therapieform bereits seit 2020 von den Kassen übernommen, für Kinder und Jugendliche wird sie in 6 Monaten abrechnungsfähig sein.
Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen kann als ambulante Leistung von Therapeutinnen erbracht werden, die
- für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind,
- eine Weiterbildung für die Systemische Therapie abgeschlossen haben und
- von den Kassen zugelassen sind.
Systemische Therapie wird auch bei Kindern und Jugendlichen eine Leistung der GKV, PM des G-BA, 18.01.2024
Beschluss zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche in Kraft, G-BA, 12.04.2024
Berichte des IQWIGs zur Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen
Das Kind ist nicht das Problem, sondern die Lösung, Zeit, 22.10.2024
Anzahl der Sitzungen, die von den GKV erstattet werden
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt Übersichten zur Verfügung, welche Kontingente von den gesetzlichen Krankenversicherungen für Psychotherapien i. d. R. genehmigt werden. Die Tabellen enthalten sämtliche Möglichkeiten, Zeitkontingente und Bewilligungsschritte.
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Psychotherapie für Erwachsene
Kurzzeittherapien haben einheitlich bis zu 24 Sitzungen, während bei Langzeittherapien abhängig von der „psychotherapeutischen Schule" teilweise unterschiedliche Kontingente bewilligt werden:
Kinder Einzeltherapie:
- Analytische Langzeittherapie: 70 Sitzungen, Verlängerung auf 150 möglich
- Tiefenpsychologische Langzeittherapie: 70, Verlängerung auf 150 möglich
- Verhaltenstherapie: 60, Verlängerung auf 80 möglich
- Systemische Therapie: 36, Verlängerung auf 48 Sitzungen möglich
Jugendliche Einzeltherapie:
- Analytische Langzeittherapie: 90 Sitzungen, Verlängerung auf 180 möglich
- Tiefenpsychologische Langzeittherapie: 90, Verlängerung auf 180 möglich
- Verhaltenstherapie: 60, Verlängerung auf 80 möglich
- Systemische Therapie: 36, Verlängerung auf 48 Sitzungen möglich
Erwachsene Einzeltherapie:
- Analytische Langzeittherapie: 160 Sitzungen, Verlängerung auf 300 möglich
- Tiefenpsychologische Langzeittherapie: 60, Verlängerung auf 100 möglich
- Verhaltenstherapie: 60, Verlängerung auf 80 möglich
- Systemische Therapie: 36, Verlängerung auf 48 Sitzungen möglich
Weitere Möglichkeiten
Seit vielen Jahren bestehen zudem für Familien Möglichkeiten, sich bei den kommunalen oder kirchlichen Trägern, kostenfrei beraten zu lassen und/oder eine systemische Therapie machen.