Self-ID für Jugendliche?
Einmal jährlich soll jede/r sowohl Geschlechtseintrag als auch Vornamen beim Standesamt kostenfrei und ohne Gutachten per Selbsterklärung ändern lassen können. Statt eine zusätzliche Kategorie für die subjektive Gender-Identität einzuführen, soll in der Gesetzgebung zukünftig nur noch das nicht objektivierbare „gefühlte Geschlecht“ einer Person relevant sein, das den biologischen Geschlechtseintrag ersetzen soll.
„Es geht in besagter Gesetzesinitiative um nicht weniger als die Neudefinition von „Geschlecht“ im deutschen Rechtssystem. Bislang beruht die rechtliche Kategorie „Geschlecht“ auf den biologisch-körperlichen Merkmalen eines Menschen. Nun ist vorgesehen, diese auf der Grundlage einer gefühlten 'Geschlechtsidentität' zu definieren." A. Korte, WELT, 22.06.2022
Ein solcher nicht objektivierbarer Rechtsbegriff verliert vermutlich an Bedeutung, was auch auf die Abschaffung des Geschlechtsbegriffs im Recht hinauslaufen könnte.
Trying to erase the biological definition of sex isn’t just misguided – it’s dangerous, The Guardian, S. Rustin, 28.06.2022
„However, to date, the notion of an innate gender identity is not supported by science. Although there is some evidence of a biological basis for the development of gender dysphoria (Heylens et al., 2012), we are far from being able to claim that there is an empirical basis for believing that one is 'trapped in the wrong body,' has a 'female' or 'male' brain, or even a 'gender identity' that doesn’t match one’s body. Though the concept of gender identity is currently being enshrined into law, the truth is that we have no meaningful definition of the term." L. Marchiano, 2017
Für Kinder können die Eltern die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens veranlassen. Jugendliche ab 14 Jahren können mit dem Einverständnis der Eltern selbst zum Standesamt gehen. Falls die Eltern nicht zustimmen, können Jugendliche den Wechsel über das Gericht beantragen, das sich bei der Entscheidung am „Kindeswohl“ orientiert. Die Möglichkeit des Geschlechtswechsels mit Ersatzentscheidung durch ein Gericht bedeutet zukünftig zusätzliches Konfliktpotenzial für Familien mit Teens und die Unterminierung von Elternrechten. Minderjährige würden per Gesetz zu potenziellen Prozessparteien gegen ihre Eltern gemacht.
Eltern von Jugendlichen, die ihr Geschlecht bzw. Gender infrage stellen, befürchten, dass die Namens- und Personenstandsänderung zukünftig eine der ersten Aktionen ihrer Kinder sein wird. Dadurch kann ein gewaltiger Druck entstehen, das Aussehen dem Eintrag im Pass anzugleichen.
Was steht im Selbstbestimmungsgesetz? Emma, 30.06.2022
In einem zentralen Punkt weicht die Ampel zurück, WELT, 30.06.2022
Pressekonferenz zum Eckpunktepapier, YT, 30.06.2022
Gesetzlich verordnetes Vergessen, FAZ, 26.07.2022
Einmal den falschen Vornamen genannt – das kann Sie bald 2.500 € kosten, Focus, 06.08.2022
Wann ist eine Frau eine Frau?, hpd, F. Schwarz, 07.10.2022
Germany brings in gender self-ID at 14 — and a nation shrugs, thetimes, 07.08.2022:
„Viewed from the outside, the most striking thing is not the law itself but the absence of anything like the controversies in the UK."
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Etikettenschwindel, NZZ, 09.08.2022
Wovon hängt ab, wer eine Frau ist, ZEIT, 07.12.2022
Paradestück einer fragwürdigen Identitätspolitik, FAZ, D. Bär, 06.06.2023
Weitere Eckpunkte
- Egal, ob transsexuell, intersexuell, non-binär, das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz und das Personenstandänderungsgesetz § 45b ersetzen. Offensichtlich sollen sich alle BürgerInnen auf die 3 Gender-Identitäten „männlich“, „weiblich“ und „divers“ einlassen. Was mit anderen Beschreibungen ist, wie z. B. „non-binär“, „transmännlich“, „biologisch-weiblich“ wurde bisher nicht gesagt.
- Die Beratung zum Wechsel von Namen und Personenstand soll ausgeweitet werden.
- Das Gesetz soll ein sog. „Offenbarungsverbot“ beinhalten, dessen Ausgestaltung bisher nicht ganz klar ist. Zumindest in der Pressekonferenz wurde nicht verraten, wie ggf. entsprechende Strafen/Strafgelder aussehen. Aus informierten Kreisen verlautete, dass es sich um Strafgelder zwischen 5.000 und 10.000 € handeln soll.
Zum weiteren Vorgehen s. Infopapier des BMFSFJ, 30.06.2022:
„BMFSFJ und BMJ haben als federführende Ressorts Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Diese dienen auch als Grundlage für Gespräche mit den betroffenen Verbänden und Organisationen. Bis Ende 2022 soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschieden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant."
Rechtsfolgen und Konsequenzen für die GKV
Gunda Schumann (von LAZ reloaded e. V. Berlin) hat die Rechtsfolgen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes für Frauen und Kinder zusammengestellt und kommentiert. Außerdem wird die Frage erörtert, wie die im Koalitionsvertrag beabsichtigte vollständige Kostenübernahme geschlechtsangleichender Behandlungen durch die GKV (S. 119 Koalitionsvertrag) geregelt werden wird.
Den Regelungen, die im Selbstbestimmungsgesetz geplant sind, muss der Bundesrat nicht zustimmen, im Gegensatz zu den anderen Punkten aus dem Koalitionsvertrag.
Selbstbestimmungsgesetz – Rechtsfolgen, RAin Gunda Schumann, 23.08.2022
PolitikerInnen sagen nur die halbe Wahrheit
Welche Konsequenzen das Selbstbestimmungsgesetz mit den vorgesehenen Vereinfachungen und der Neudefinition von Geschlecht haben wird, bleibt unklar. Möglicherweise steigt die Divergenz zwischen Pass und Passing und erzeugt Druck auf Jugendliche und junge Erwachsene, irreversible körper-medizinische Maßnahmen zu realisieren.
TRANS – Der große Bluff, Emma, 27.04.2022
In der Pressekonferenz wurde davon gesprochen, dass das Gesundheitsministerium noch aktiv werden wird, was z. B. die Kostenübernahme-Regelungen angeht; weitere Fragen wurden rigoros abgeblockt. So war nicht zu erfahren, ob Transgender-Behandlung und Kostenerstattungen geändert werden sollen, ob etwa die Psychotherapie ganz abgeschafft wird, es keine Indikationsschreiben bzw. Gutachten mehr geben soll oder ob medizinische Leistungen als IGEL-Leistungen bewertet werden, wenn Genderinkongruenz alleine keine Krankheit mehr ist oder nicht als Krankheit diagnostiziert werden kann.
Den MinisterInnen (von Familie und Justiz) fehlt es erschreckend an Basiswissen. Wie sie in der Fragerunde der Pressekonferenz offenbarten, waren sie nicht darüber informiert, dass körper-medizinische Maßnahmen (insbesondere Pubertätsblocker und Hormone) bei Minderjährigen seit Jahren Standard sind, aber auch Minderjährigen mit Einverständnis der Eltern gesunde Organe entfernt werden. Daher lag Minister Buschmann vollkommen falsch mit seiner Aussage:
„Sie werden in Deutschland keinen Arzt, keine Ärztin finden, die das macht“ ... „und deshalb ist das eine theoretische Frage, die sich aber in Deutschland nicht stellen wird.”
Das mangelnde Faktenwissen der MinisterInnen betraf auch das Geschlechterverhältnis bei genderinkongruenten Jugendlichen. Wer nicht weiß, dass es sich seit wenigen Jahren hauptsächlich um eine signifikant ansteigende Zahl insbesondere biologischer Mädchen handelt, macht diese Entwicklung auch nicht nachdenklich.
O-Töne Ministerin Paus:
„Die Zahlen sind ziemlich egal. Uns ist allen klar, es ist kein Massenphänomen.“
„Mir ist aber genauso bekannt, dass von den Zahlen, die ich auch nur öffentlich mal gesehen habe, dass es danach eben eher so ist, dass es eher Jungen sind, die sich früher outen, also dass dieses Phänomen, was Sie beschreiben, jedenfalls in der frühen Pubertät aus anderen Quellen jetzt so nicht bestätigt wird. Und da wir eben tatsächlich nur reden über das Thema Personenstandsänderungen, wir reden nicht über die ganzen medizinischen Fragen, wir reden allein über das Thema Personenstandsänderung und wir reden darüber, dass eben diese Jugendlichen es machen können mit Zustimmung der Eltern und dann gilt es für ein Jahr mindestens. Dann könnte man ja eben im Zweifel dann auch in dem Fall nach einem Jahr sich auch wiederum anders entscheiden. Ich glaube gerade eben, was ist das schlimm daran? Im Gegenteil würde ich sagen, dass genau diese Möglichkeit es vielleicht eben auch erleichtert. Es ist aber so, wir machen eben diese Regelung und gerade weil es eben keine Verknüpfung zu all den medizinischen Fragen hat, finde ich ist es ein gutes Gesetz.“
Bei der berechtigten Frage nach möglichem Missbrauch von Schutzräumen für Frauen blockte Ministerin Paus völlig:
„Transfrauen sind Frauen. Und deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf“.
Pressekonferenz zum Eckpunktepapier, YT, 30.06.2022
Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes – Viel Moral, wenig Neues, dafür offene Fragen, P. Schwarz, 30.06.2022
Selbstbestimmt zur Brustamputation?
In ihrem Dossier „Selbstbestimmt zur Brustamputation? Was eine Transition für Jugendliche wirklich bedeutet“ beleuchtet Dr. Antje Galuschka als Naturwissenschaftlerin (Endokrinologie), Mutter und grüne Frauenpolitikerin die Folgen von sozialer, rechtlicher und körper-medizinischer Transition. Sie erklärt auch die Beschränkungen der Elternrechte, die dieses Gesetz mit sich bringen würde.
Dossier zur Self-ID von Dr. A. Galuschka, Oktober 2021
„Wir versuchen, die Debatte zu führen, die andere Seite will sie verhindern“, Interview mit Dr. Galuschka, Cicero, 28.06.2022
Transgender und das ‚Selbstbestimmungsgesetz’: Kindeswohl geht vor jeder Ideologie, NZZ, 13.12.2021
Informierte Einwilligung – Minderjährige, Sorgeberechtigte
Die Möglichkeit für Jugendliche, die sich in einer Lebenskrise befinden, eine informierte Einwilligung für komplizierte und zu wenig erforschte Behandlungsmethoden zu geben, ist höchst problematisch und daher umstritten.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (dgkjp) hatte 2020 folgende Meinung:
„Wir halten sowohl den Zeitpunkt von 14 Jahren für die Einwilligungsfähigkeit zu einer Transgender-Operation in dieser Allgemeinheit für zu früh, als auch die isolierte Hervorhebung der Operation für fachlich nicht geboten."
Stellungnahme der dgkjp zu geschlechtsverändernden Maßnahmen bei Trans, 2020
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt vor:
- Für Erwachsene (ab 18 Jahren): 2 Pflichtberatungen in 3-monatigem Abstand, Beibehaltung des Gerichtsverfahrens inkl. Plausibilitätsprüfung. Erschwerung des Rückwechsels (leider ohne Sonderregelung für Detransitionierte).
- Für Minderjährige: Beibehaltung des bisherigen Verfahrens (2 professionelle Gutachten, Gerichtsverfahren)
- 18- bis 25-Jährige: s. Erwachsene, keine gesonderte Berücksichtigung (Schutzregelungen, Gutachten)
Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Eckpunktepapier für das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“, 21.04.2023
Fachliche Stellungnahme zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz, R. Försterling (Sexualmedizin, Psychotherapie), 21.05.2023
Informierte Einwilligung bei Minderjährigen – es ist kompliziert
Empfehlung der Kinder- und JugendärztInnen
Kinder- und JugendmedizinerInnen (DGKJ, DGKED, DGSPJ) empfehlen zur „Sicherung des Kindeswohls“ flächendeckende Beratungsmöglichkeiten durch Fachärzte und Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderendokrinologie und Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. PsychologInnen und Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen.
Kommentar zum Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz, 17.08.2022
§ 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
Im Ampel-Koalitionsvertrag 2021 findet sich auf der Seite 121
„Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen."
Dies kommentiert Jens Peter Paul im Cicero am 15.01.2023:
„Operationen und Hormongaben, die darauf gerichtet sind, ‚die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zum Ausdruck zu bringen oder dem Wunsch einer Person nach einem eher männlichen oder eher weiblichen körperlichen Erscheinungsbild zu entsprechen‘, gelten demgegenüber – was der Laie verblüffend finden könnte – heute bereits ausdrücklich nicht als Konversionsbehandlungen, obwohl schwerere Eingriffe kaum denkbar sind.
Fazit: Nicht rückgängig zu machendes Umbasteln des Kindes ist erlaubt, während psychotherapeutische Betreuung und Behandlung des Kindes oder auch nur gutes Zureden vor einer nur zu oft voreiligen Umoperation und/oder hormonellen Neuprogrammierung Eltern in Zukunft bis zu einem Jahr Gefängnis einbringen soll.”
Regelungen, Gesetze, …
► Rechtliche Rahmenbedingungen (Stand 07/22)
Personenstands- und Namensänderung in Deutschland, s. auch TSG
- ab Volljährigkeit (ab 18 Jahren),
- bei Minderjährigen als Antrag der Eltern ohne Altersuntergrenze
Voraussetzungen sind unabhängig vom Alter:
- 2 Sachverständigen-Gutachten,
- 3-jährige Neuorientierung,
- dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit,
- Erscheinungsbild des anderen Geschlechts,
- etc.
Verbot der Konversionstherapie – KonvBehSchG
wurde 2020 eingeführt und bezieht sich auch auf die Geschlechtsidentität. Es bezieht sich auf Personen unter 18 Jahren und Erwachsene, die „unter einem Willensmangel leiden.“
§ 2 Verbot der Durchführung von Konversionsbehandlungen
(1) Es ist untersagt, eine Konversionsbehandlung an einer Person durchzuführen, die unter 18 Jahre alt ist.
§ 5 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2 eine Konversionsbehandlung durchführt.
(2) Absatz 1 ist nicht auf Personen anzuwenden, die als Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte handeln, sofern sie durch die Tat nicht ihre Fürsorge -oder Erziehungspflicht gröblich verletzen.
Zur Strafbarkeit von Konversionsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des KonvBehSchG, Jennifer Grafe, 2022
Verbot der Sterilisation - BGB 1631c
1 Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen.
2 Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen.
Krankenkassen finanzieren (s. auch MDK-Begutachtungsrichtlinie für Erwachsene):
- Cross-Sex-Hormone nach Indikationsschreiben trotz Off-Label-Use
- Epilationsbehandlungen,
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- Operationen wie Mastektomie, Mammaaugmentation, Hysterektomie, genitalangleichende Operationen
Voraussetzungen: F64-Diagnose, Gutachten, Kurzzeitpsychotherapie, Alltagserfahrung
für Jugendliche:
- Pubertätsblocker nach Indikationsschreiben trotz Off-Label-Use
- Cross-Sex-Hormone nach Indikationsschreiben trotz Off-Label-Use
Es gibt Ärzte/Krankenhäuser, die bei selbstzahlenden Eltern auch Minderjährige mit Indikationsschreiben geschlechtsangleichend operieren. Beispiel
Das Gesetz ist ein Desaster, Emma, 2020
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) rät davon ab, Genderdysphorie ausschließlich affirmativ zu behandeln:
► Änderung von Begriffen und Regelungen zu Trans* seit 2017
Im Oktober 2017 hatte das BVG in Bezug auf Art. 3 Abs. 3GG entschieden, dass der Begriff „Geschlecht“ alle Geschlechter erfasst. Für bestimmte Regelungsfälle müsse das Personenstandsrecht jedoch weitere Geschlechtseinträge als weiblich oder männlich zulassen. Das Bundesinnenministerium schreibt Ende 2018 in einer
„Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (Intersexuelle), haben nun die Möglichkeit, im Geburtenregister neben den Angaben 'männlich', 'weiblich' sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages die vom BVerfG geforderte weitere positive Bezeichnung zu wählen; diese lautet 'divers'.”
Weiterhin sind in Regelungen und Gesetzen in den vergangenen Jahren etliche Begriffe zu „Geschlecht” und „Trans*" geändert oder neu eingeführt worden. Beispiele:
1. Im 2020 geschaffenen Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) ist der Begriff der „selbst empfundenen geschlechtlichen Identität“ zu finden.
2. Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG 2021 - SGB VIII § 9 - Satz (3)
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bis 2021: (3) die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. |
ab 2021: (3) die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen. Benachteiligungen abzubauen und Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. |
3. Anpassung des Transfusionsgesetzes
Dort heißt es seit Mai 2023: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartnerinnen oder der Sexualpartner der spendewilligen Person dürfen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden.“
4. Kryokonservierung für gesetzlich Versicherte per SGB V § 27a
Zur Kryokonservierung bei keimzellschädigenden medizinisch notwendigen Therapien wurde 2019 im § 27a „Künstliche Befruchtung“ insbesondere der folgende Satz hinzugefügt:
„Versicherte haben Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, um spätere medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach Absatz 1 vornehmen zu können. 2 Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.”
Allerdings scheint noch immer nicht eindeutig geklärt zu sein, ob und in welchen Fällen auch Personen Kosten für eine Kryokonservierung von der GKV erstattet bekommen, die sich bestimmten medizinischen Behandlungen unterziehen, um zu transitionieren.
Bei Minderjährigen ist das Kryokonservierungsverfahren auch aus anderen Gründen kaum möglich: So gibt es für Minderjährige keine Medikamente, die von der Arzneimittelbehörde zur hormonellen Stimulationsbehandlung zugelassen sind (G-BA).
Laut G-BA ist es bei Hodengewebe bzw. Keimzellgewebe von jungen Mädchen vor der Regelblutung wegen der als experimentell geltenden Studienlage unklar, ob Rückübertragungen nach Konservierung möglich sind bzw. zu einer Schwangerschaft führen können.
Krankenkassen könnten demnächst für den Kinderwunsch Transsexueller aufkommen, WELT 24.08.2024
► Hinweise
- Operationen werden nur nach F64-Diagnose (Transsexualität) von den Krankenkassen finanziert, nicht aber bei nonbinary, *gender.
- Bei allen körper-medizinischen Maßnahmen wird keine Ethikkommission eingeschaltet.
- Selbstzahler benötigen i. d. R. keine Gutachten (ist ähnlich wie bei Schönheits-OPs).
- In Deutschland gibt es für Minderjährige keine Altersgrenzen für körper-medizinische Transitionsmaßnahmen, wenn sich Kind, Eltern und Mediziner einig sind. S. auch Aussage von Richter-Unruh im Tagesspiegel Streit um „Transgender-Hype“ bei Jugendlichen, 20.09.2020: „die Behandlungsphilosophie [ist] in Deutschland eher noch liberaler [als in England]: Richter-Unruh berichtet von Patienten aus Großbritannien, die zu ihr kämen, weil es in Deutschland keine Altersgrenzen gäbe.“
- Genderdysphorie wird ab 2022 (mit einer 5-jährigen Übergangsfrist) als Gender-Inkongruenz bezeichnet und nach ICD-11 als „condition of sexual health” eingeordnet, d. h. nach diesem Diagnoseverzeichnis ist GD an sich keine Krankheit mehr. Es wird weiterhin unterschieden nach
• HA60: Geschlechtsinkongruenz in der Pubertät oder im Erwachsenenalter
• HA61: Geschlechtsinkongruenz in der Kindheit
► Schule
Zurzeit legen die Sorgeberechtigten den Vornamen des Kindes nach der Geburt fest. In Deutschland ist es derzeit bisher nicht vorstellbar, dass die Schule Namen und Pronomen von Schülern ändert, ohne das vorherige Einverständnis oder die Information der Eltern, so wie es in Kanada und den USA bereits passiert.
Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, KMK, 11.10.2018
Was regelt das Sorgerecht? familienportal
► Gesetzentwurf von 2021
Aus den Vorschlägen von B90/Grüne, 10.06.2021, Drucksachen Bundestag
- Ab dem 14. Lebensjahr können 1x pro Jahr Personenstand und Namen ohne Gutachten u. ä. ohne Kosten geändert werden (Vorschlag B90/Grüne, 10.06.2021) – „reiner Sprechakt“
- Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, „Versicherte mit Geschlechtsinkongruenz haben Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen, einschließlich Hormontherapie sowie der Angleichung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale."
- Ausbau von nichtärztlichen Beratungsstellen
- „Ordnungswidrig handelt, wer, ohne hierzu berechtigt zu sein, vorsätzlich oder fahrlässig den zuvor geführten Vornamen oder den früheren Nachnamen verwendet oder sich auf die vorherige Geschlechtszuordnung bezieht. ... Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.“
- Aus dem 2020 geschaffenen Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
(KonvBehSchG) soll§ 5 (2) gestrichen werden.
KonvBehSchG § 5 Strafvorschriften
Streit zwischen CDU und Ampel, Bild 11.12.2021
„Kinder können auch mit Vollendung des 14. Lebensjahres nicht die Tragweite einer chirurgischen Genitalveränderung absehen. Immer wieder kommt es vor, dass Jugendliche die Bezeichnung ‚trans‘ missverstehen und sie sich nachträglich als Fehleinschätzung herausstellt.“ (Prof. Dr. med. Aglaja V. Stirn, Professorin für Psychosomatische Medizin und Sexualmedizin)
Verfassungsrechtlicher Blick auf die geplanten Regelungen zur Self-ID
Geschlechtliche Selbstbestimmung, Prof. Dr. Florian Becker, Verfassungsrechtler, 30.06.2022
Strafverteidiger zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz
Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen, von Udo Vetter, NZZ, 18.08.2022
„Geschlecht und Genderidentität sind nicht funktional vergleichbar“
Prof. Dr. Boris Schinkels, Professor für bürgerliches Recht, internationales und europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Greifswald, analysiert die rechtlichen Folgen des von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetzes im FAZ-Podcast Einspruch vom 23.11.2022 (ab Min. 4:41):
Auf YouTube anschauen
In gleicher Sache hat Prof. Dr. Boris Schinkels auch Aufsätze veröffentlicht, die zudem einige anschauliche Beispiele und Fälle zur Funktionalität des Personenstandrechts und den Überlegungen zu Neuregelungen enthalten:
Selbstbestimmung · Alles, was Recht ist
Abwiegelungsversuche
Mantraartig versuchen Ampel-PolitikerInnen, allen voran Justizminister Buschmann, zu erklären, dass das Selbstbestimmungsgesetz vollkommen unabhängig von der sozialen und medizinischen Transition zu sehen sei.
In einem ZEIT-Interview musste Minister Buschmann jedoch mittlerweile einräumen,
„Wir haben wahrgenommen, dass es Sorgen gibt, die sich auf die Rechtsfolgen des Geschlechtswechsels beziehen."
Wenn sich die Welt verändert, muss sich auch die Politik verändern, ZEIT, 06.01.2023
Interview zum SBGG mit einer TTSB-Sprecherin, Feb/Mrz 2023
„Mir fehlt hier die Unterscheidung zwischen Zugehörigkeitsgefühl und biologischen Geschlecht. Das sind zwei Paar Schuhe. Kann ein Jugendlicher ab 14 seinen Geschlechtseintrag ändern, dann denkt er: Okay, jetzt muss ich diesen transsexuellen Weg weiter gehen. Die selbstkritische Überprüfung wird nicht befördert, da gebe ich Brief und Siegel darauf: Du fühlst dich vom anderen Geschlecht, dann wird es so sein. Also meine Prognose: Das Gesetz kommt und bleibt nicht folgenlos für die medizinische Behandlungspraxis.” (A. Korte in taz, 02.05.2022)
„Selbstbestimmungsgesetz“?
Das Elend der „Transition“ und der Verrat an Kindeswohl und Elternrechten
Video von Prof. Dr. Uwe Steinhoff, 23.05.2022
„... ist es nicht Aufgabe des Staates, die Gefühlsregungen oder Selbsteinschätzungen seiner Bürger in deren Pässe einzutragen und als realistisch „anzuerkennen.“ Wenn er dies bei niemandem tut, ob sie sich nun mit ihrem Geschlecht oder ihrer Größe „identifizieren“ oder nicht, behandelt er alle gleich. Von Diskriminierung kann daher von vornherein keine Rede sein. Umgekehrt ist es aber sehr wohl Pflicht des Staates, seine Bürger nicht dazu zu zwingen, Personen wider besseren Wissens und Gewissens als etwas „anzuerkennen“, was sie nicht sind. Solcher Zwang widerspräche dem Persönlichkeitsrecht sowie der Gewissens- und Meinungsfreiheit.” Cicero 29.10.2021
Das Recht von Bürger/innen auf Nichtdiskriminierung durch Sprache ist offen
Leider wurde die Verfassungsbeschwerde einer Sparkassenkundin, die geklärt haben wollte, ob ein Anspruch darauf besteht, in einer dem eigenen Geschlechtseintrag entsprechenden Form angesprochen zu werden, aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen.
Missgendering durch die Verfassung? Verfassungsblog, 02.07.2020
Wozu dient ein Geschlechtseintrag zukünftig, für den es dann keine Objektivierbarkeit mehr gibt?
„Fällt jedoch alles der individuellen Selbstbestimmung zu, so darf dieses Prinzip dann nicht nur einseitig gelten. So, wie die einen dann auf ihrer persönlich empfundenen Geschlechtsidentität beharren düren, müsste es anderen ermöglicht werden, dies ebenso selbstbestimmt gemäß der eigenen Wahrnehmung zu teilen oder ganz anders zu sehen.” (Amelung, 07.12.2022)
Neue Gender-ID-Regeln in Großbritannien?
Eine neue Umfrage von The Times zu den geplanten Änderungen der Gender-ID-Regeln in Großbritannien deutet darauf hin, dass die meisten Wählerinnen und Wähler zumindest in Schottland diese ablehnen. JK Rowling solidarisiert sich mit den Frauen, die dagegen protestieren:
Sturgeon is deaf to women’s concerns over gender ID, JK Rowling, 15.10.2022
Self-ID in der Schweiz
Seit Anfang 2022 kann in der Schweiz jede Person über 16 Jahre, die nicht unter gesetzlicher Vormundschaft steht, ihr Geschlecht beim Standesamt von männlich auf weiblich und umgekehrt ändern. Allerdings gibt es nur diese beiden Eintragmöglichkeiten, Ende 2022 lehnte die Schweizer Regierung die Einführung eines dritten Geschlechts bzw. weiterer Optionen für offizielle Dokumente und Verfahren ab.
Da es in der Schweiz eine Wehrpflicht für Männer gibt sowie unterschiedliche Renteneintrittsalter für Männer und Frauen, ist dieser Eintrag äußerst relevant.
Switzerland remaining neutral, S. O'Malley, 31.12.2023
Self-ID in Australien
Auch in Australien wird darüber diskutiert, ob es in der Gesetzgebung sinnvoll ist, Geschlecht (engl. sex) und Gender in einen Topf zu werfen. Obwohl es im Englischen eigentlich vorteilhaft ist, verschiedene Begriffe, nämlich „sex” und „gender“ zu haben, vermeiden bekanntlich viele Menschen das Wort „sex” und sagen stattdessen „gender“.
„So, we've adopted gender as a euphemism for sex, the word you use if you don't want to say s-e-x, but that's made us go backwards because now people think that gender is sex, when it's not.”
Stop confusing sex and gender, B. Lane, 24.01.2023







