04.05.2026
Offener Brief von TTSB wegen neuer G-BA-Richtlinie Trans*-Behandlungen
► Offener Brief von TTSB
Offener Brief
An den Vorsitzenden des
Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Josef Hecken
An den Vorsitzenden des
Spitzenverbandes der GKV – Oliver Blatt
An die Vertreterin der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung – Dr. Sybille Steiner
Bitte nehmen Sie Einfluss auf die Erstellung der G-BA-Richtlinie Trans*!
Schützen Sie:
- unsere physisch gesunden Teenager und jungen Erwachsenen vor unnötigen Eingriffen
- die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten vor überzogenen Leistungsansprüchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Eltern von Kindern1, die seit der Pubertät2 oder im jungen Erwachsenenalter ohne frühkindliche Vorgeschichte ihr Gender/Geschlecht infrage stellen, genderinkongruent sind und sich aufgrund entsprechenden Leidensdrucks (= Genderdysphorie) in der sozialen, rechtlichen oder medizinischen Transition befinden. Genderinkongruenz/-dysphorie (GI/GD) ist aus unserer Sicht eine schwere psychische Notlage3, die wir sehr ernst nehmen und uns in der Regel zwingt, professionelle Hilfe zu suchen.
Wir sind sehr beunruhigt darüber, wie BMG Nina Warken eine neue Richtlinie zur Etablierung von Transi-tionsbehandlungen als Kassenleistung beauftragt hat. Wir erleben mit unseren Kindern, die ihr Geschlecht/ Gender infrage stellen, in Deutschland einen Medizin-Skandal, der bereits voll im Gange ist und der nun durch die Etablierung der GKV-Erstattung drastischer medizinischer Maßnahmen noch verstärkt würde.
Welche Maßnahmen sollen Kassenleistungen werden?
Auf der Wunschliste der trans-affirmativen Behandler und Transaktivisten stehen:
Pubertätsblocker (PB), Cross-Sex-Hormone (CSH), Operationen wie Entfernung von gesunden Körperteilen, wie Brust, Penis, Gebärmutter, Eierstöcke, Nachbildung von Genitalorganen z. B. Neovagina oder Phalloplastik. Die Wunschliste umfasst auch Maßnahmen wie Adamsapfelkorrektur, Gesichtsoperationen, Brustaufbau, Haarersatz, Perücken, Haartransplantation, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Kryokonservierung, etc.
Außerdem entstehen Folgekosten durch Revisions-Operationen, Behandlungsbedarf bei Nebenwirkungen und Folgeerkrankungen, sowie die lebenslange Hormonsubstitution, einschließlich Kontrollen.
Wie kam es zur Beauftragung einer G-BA-Richtlinie zu Transitionsbehandlungen?
Eine Person, die sich „non-binär“ identifiziert, hatte ihre Krankenkasse verklagt, die Kosten für eine Mastektomie zu erstatten. Das Bundessozialgericht (BSG) lehnte dies mangels entsprechender Regelungen ab. In diesem BSV-Gerichtsurteil (NB-Mastek-Urteil) vom 19.10.20234 wurde zudem mit derselben Begründung die Erstattung sämtlicher Transgender-Leistungen (mit wenigen Ausnahmen im Rahmen des sog. Vertrauensschutzes) ausgesetzt.
Dem BSG war ein weiteres Mal aufgefallen, dass es keine G-BA-Richtlinien (Leistungskatalog und Erstattungsregelungen) zu den sog. medizinischen Transitionsbehandlungen gibt. Laut Urteil sind medizinische Transitionsmaßnahmen noch nie vom G-BA bewertet und als abrechnungsfähige ärztliche Leistung in den sog. EBM-Ä aufgenommen worden. Sie wurden daher vom BSG als „neue Methoden im Sinne des § 135 SGB V Abs. 1 Satz 1“ eingestuft.
Selbst die off-label zur Transition eingesetzten Medikamente wurden noch nie vom G-BA für die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie (Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit) begutachtet.5
Im NB-Mastek-Urteil vom 19.03.20236 wurde die fehlende Richtlinie nicht als „Systemversagen" gewertet, es sei schlicht nie ein entsprechender Verfahrensantrag gestellt worden. Da das BSG zukünftig nicht immer wieder Einzelfälle entscheiden wollte, reklamierte es sog. regulatorischen Handlungsbedarf:
- zuvörderst beim parlamentarischen Gesetzgeber sowie
- nachfolgend beim G-BA, der für nach Prüfung von med. Notwendigkeit, Evidenz und Wirtschaftlichkeit für Leistungskataloge und Erstattungsregelungen zuständig ist – gemäß einer Methodenbewertung (SGB V § 135):
„Sinn und Zweck der Methodenbewertung nach § 135 Abs 1 SGB V bestehen vor allem darin, Wirksamkeit und Qualität der vertragsärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen vor ihrer Anwendung sicherzustellen und dadurch die Gesundheit der Patienten und die Beiträge der Versicherten zu schützen.“
Der Tagesspiegel7 beurteilte die Situation aufgrund des NB-Mastek-Urteils4 wie folgt:
„Durch das Wegfallen dieses juristischen Auffangnetzes, mit dem Betroffene bei entsprechenden Ressourcen ihre Behandlung einklagen konnten, gibt es nun auch keinen Grund mehr für die Kassen, neue Behandlungen zu bewilligen."
Die GKV-Erstattungen für medizinische Transitionsbehandlungen sind jahrzehntelang ohne G-BA-Richtlinie erfolgt. Um entsprechende Anträge einheitlich entscheiden zu können, hatte der Spitzenverband der GKV (Med. Dienst) eine eigene Richtlinie (für Erwachsene)8 erstellt, die u. a. medizinische Leitlinienempfehlungen, allgemeine rechtliche Vorgaben des SGB V und die aktuelle Sozialrechtsprechung des BSG berücksichtigt. Die Erstattung von Behandlungen Minderjährige lief stets „unter dem Radar“ bzw. intransparenten Erwägungen, wenngleich § 2 Abs. 1a SGB V9 (der auf dem sog. Nikolausbeschluss gründet) eine besondere Rolle spielt.10
Obwohl die Wirksamkeit invasiver Transitionsbehandlungen (PB, CSH, chirurgische Eingriffe) bislang nicht überzeugend nachgewiesen wurde, will Gesundheitsministerin Nina Warken sie nun schnell zur Kassenleistung machen. BMG Nina Warken beauftragte Ende Januar 2026 den G-BA mit der Erstellung einer Richtlinie zu Trans-Behandlungen11. Damit beabsichtigt sie offensichtlich
- die Umgehung des normalerweise vorgesehenen mehrjährigen Methodenbewertungsverfahrens nach § 135 SGB V, stattdessen eine schnellere Regelung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) (§ 116b SGB V).
- die Umgehung des Parlaments, das anscheinend weder darüber informiert noch eingebunden wurde. Auch der G-BA Vorsitzende Hecken war lange überzeugt, dass eine Erweiterung des SGB V notwendig sei und schrieb mehrere entsprechende Briefe an das BMG.12
Darüber hinaus wurde die Öffentlichkeit nicht über die Beauftragung informiert: Weder der G-BA noch das BMG oder das Dt. Ärzteblatt berichteten über die Beauftragung der Trans-Richtlinie. Erst Ende März fanden sich Beiträge beim Tagesspiegel13 (hinter der Paywall) und in der Welt14.
Unsere Bedenken zur G-BA-Beauftragung durch BMG Warken
- Warum wählt Gesundheitsministerin Nina Warken kein demokratisches Verfahren, um neue Kassenleistungen durchzusetzen, während gleichzeitig diverse Sparmaßnahmen vorgesehen sind?
- Warum soll kein Methodenbewertungsverfahren durchgeführt werden, wie wird es kompensiert?
- Wie soll der GB-A die große Palette der Transitionsbehandlungen hinsichtlich Evidenz, medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit binnen eines Jahres auf Eignung zur Kassenleistung prüfen?
- ohne gesetzliche Basis
- ohne hinreichende Evidenzbasis
- ohne S3-LL für KiJu (die 2025 veröffentlichte ist nur S2k (k-konsensbasiert))
- ohne S3-LL für Erwachsene (derzeit existiert keine gültige)
- die neueren internationalen Reviews und Metastudien dokumentieren schwache oder sehr schwache Evidenz, während die potenziellen Risiken tiefgreifend und lebenslang sind.18
- bei mangelhafter Definition und Diagnostizierbarkeit von stabiler Transidentifikation und Nonbinarität insbesondere bei Minderjährigen15
- bei unzureichender Datenlage16
- Wie wird gewährleistet, dass Patientensicherheit und Minderjährigenschutz bei der medizinischen Behandlung von Genderdysphorie/-inkongruenz/Transsexualität angemessen berücksichtigt werden und zentrale Prinzipien der medizinischen Ethik17 eine angemessene Rolle spielen?
Bedenken zur gender-affirmativen Versorgung generell und als Kassenleistung
Die gender-affirmative Versorgung (GAV) wie sie derzeit von der S2k-Leitlinie empfohlen wird, ist nicht zweckmäßig, da die Aussicht auf Heilung oder eine langfristige positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ungewiss ist, sie aber gesichert aus unseren physisch gesunden Jugendlichen lebenslang PatientInnen macht, deren Zukunft i. d. R. unverhältnismäßig einschränkt ist, z. B. durch Infertilität, Anorgasmie, viele Folge- und Nebenwirkungen der medizinischen Transition plus weiterer ungewissen Risiken.28
GAV fehlt die Evidenzbasis – Die Belege für den Nutzen sind durchweg von geringer bis sehr geringer Qualität, während viele Risiken gut belegt sind. Die GAV ist durch das schlechte Risiko-Nutzen-Verhältnis i. d. R. medizinisch nicht zu rechtfertigen und gilt für Forscher als experimentell.18,40
Medizinische Transitionsmaßnahmen scheinen den wenigsten Betroffenen zu helfen, ihr Leid zu überwinden19, stattdessen kommt es oft zu deutlichen Einschränkungen der Lebensqualität.
Die Medikation erfolgt seit eh und je im Off-label-Use
Weder die Medikamente für die Blockierung der natürlichen Pubertät noch die Verwendung von gegengeschlechtlichen Hormonen für die Maskulinisierung und Feminisierung des jeweils anderen Geschlechts haben eine Zulassung. Sie wurden noch nie vom G-BA geprüft und sind daher von den GKV nicht erstattungspflichtig.20
Eine G-BA-Richtlinie kann folgende rechtlichen Risiken vermutlich nicht auflösen:
- Die nach S2k-LL empfohlene Behandlung von GI/GD durch frühe Pubertätsblockade mit anschließender CSH-Behandlung bewirkt die chemische Sterilisierung Minderjähriger und steht in Konflikt mit dem GG § 1631c (Sterilisationsverbot)21. Für chirurgische Maßnahmen an gesunden Körpern können ggf. auch Paragrafen des Strafgesetzbuches zur Körperverletzung wie §§ 223, 226 und 228 in Betracht kommen.
- Die GAV kollidiert insbesondere bei Minderjährigen mit dem GG § 2(2) - körperliche Unversehrtheit22. Minderjährigen sollte ihre Zukunft offengehalten werden, und sie sollten möglichst unversehrt erwachsen werden können. Insbesondere bei biologischen Mädchen besteht kein Grund vor dem
Erwachsenenalter mit der Medikalisierung zu beginnen, da sie durch die zur Transition üblichen supraphysiologischen Testosterondosen in jedem Alter ausreichend maskulinisieren23.
Unsere Kinder sind zu jung, um sie mit Hormonen und drastischen Operationen so zu behandeln, wie es schon länger bei älteren Erwachsenen praktiziert wird, die allerdings zuvor Jahre bzw. Jahrzehnte Zeit hatten, sich mit ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Genderidentität auseinanderzusetzen und ggf. ihre Kinder- und Partnerschaftswünsche realisieren konnten. Eine G-BA Richtlinie sollte keine Maßnahmen zur Kassenleistung machen, die physisch gesunde Körper schädigen.
Komorbiditäten / Mehrfachprobleme begleiten häufig die Gendernotlagen bei Teenagern und jungen Erwachsenen24. Insbesondere bei Minderjährigen, denen körperlich nichts fehlt, die aber psychisch in Not sind, wäre es eine Illusion, dass eine medizinische Transition (durch PB, CSH und Chirurgie) ihre psychischen Probleme insgesamt lösen würde. Die häufig bei Teenagern mit Gendernotlagen vorhandenen Angststörungen und Depressionen sollten gemäß den entsprechenden Leitlinien psychiatrisch behandelt werden, bevor Transitionsmaßnahmen in Erwägung gezogen werden.25
Eine Einwilligung ist weder für die betroffenen Minderjährigen noch für deren Eltern möglich. Die drastischen medizinischen Interventionen zur Lösung von psychischen Problemen sollten immer die letzte Option sein und nicht die Behandlung der ersten Wahl, wie es zurzeit der Fall zu sein scheint. Die Jugendlichen befinden sich in einer belastenden Krise und sind durch die Pubertät risikobereit. Sie vertrauen den ExpertInnen und nehmen praktisch jedes Angebot an, das schnelle Linderung ihrer Notlage verspricht, ohne lange die Vor- und Nachteile abzuwägen, die hauptsächlich ihre Zukunft betreffen, wenn für sie neue Entwicklungsaufgaben wie die berufliche Entwicklung, das Eingehen langfristiger intimer Beziehungen und Freundschaften oder die Gründung einer Familie in den Mittelpunkt treten. Eine vollständige Aufklärung zur Off-Label-Behandlung mit PB und CSH ist kaum möglich26, da viele Neben- und Folgewirkungen noch offen sind und die Relevanz der bekannten Risiken von Jugendlichen für ihre Zukunft kaum realistisch eingeschätzt werden können, wie Infertilität, Anorgasmie oder Hoden-Atrophie27,28.
Eltern werden noch immer mit der sog. Suizid-Lüge29(eine gezielte Fehlinformation30) unter Druck gesetzt, den Transitionsmaßnahmen zuzustimmen. Für informierte Eltern liegt allerdings der Gedanke nahe, dass die unverantwortliche Übertreibung von Suizidgefahr und Selbstverletzung durch affirmative GD-Experts auch einer Art „Risiko-Kalibrierung“ der Neben- und Folgewirkungen invasiver medizinischer Maßnahmen dient, nach dem Motto „Lieber ein infertiles Kind als ein totes Kind“. Zudem kann ein Suizidwunsch bei jungen Menschen durch solche Fehlinformationen auch entstehen (Werther-Effekt31).
Die Selbstdiagnose von Jugendlichen zu übernehmen oder Genderinkongruenz und Genderdysphorie anhand der Klassifikationssysteme ICD-11 und DSM-5 festzustellen, ist für Fachleute sehr einfach32. Allerdings gibt es keine Möglichkeiten, bei Jugendlichen, die noch in der Entwicklung sind, sicher zu diagnostizieren, inwieweit sich eine transsexuelle Entwicklung anbahnt und ob die Transsexualität dauerhaft sein wird, so dass eine Transition als Option überhaupt in Betracht gezogen werden könnte, um genderbezogene Probleme zu lösen.
Die S2k-LL unterscheidet in ihrer Endfassung zwar Gender-Unzufriedenheit, die vorübergehend ist und ohne med. Maßnahmen behandelt werden sollte, von stabilen/persistierenden Fällen von Genderinkongruenz, für die medizinische Maßnahmen empfohlen werden. Sie enthält aber keine Kriterien, wie festgestellt werden kann, zu welcher Kategorie Betroffene gehören, was den Sinn und die Handhabbarkeit der Leitlinie infrage stellt.33 Durch die sog. Bachmann-Studie34 ist bekannt,
„that even when the diagnosis of gender incongruence is believed to be correct by the clinician, it still does not persist in the majority of cases just a few years later. After five years, only 36.4 % still had a confirmed diagnosis, and a diagnostic persistence lower than 50 % was detected across all the age groups studied (27.3 % for 15-19-year-old females, and 49.7 % for 20-24-year-old males).
Therefore, the entire line of argumentation as to which minors should receive puberty blocking medications and/or cross-sex hormones is based on an unclear differentiation that cannot be applied in clinical practice. There are no valid criteria that one could use to adequately identify these particular groups in advance, and gender incongruence as a diagnosis in young people is not as stable as outlined in these guidelines.“35
Evidenzbasierung: Alle 72 Empfehlungen der S2k-Leitlinie für KiJu sind per Konsens-Abstimmung, im Sinne der untersten Evidenzstufe, zustande gekommen.36 Unzählige Sondervoten schränken sie gleichzeitig ein oder erweitern sie, sodass für den Umgang mit Genderinkongruenz/-dysphorie sehr viel Spielraum für Interpretationen und Handhabung besteht37. Zudem wurde die systematische Evidenzrecherche mehrfach eingestellt, auch die lange Erstellungszeit von über 7 Jahren war diesbezüglich offensichtlich nicht förderlich. Es bestand die Möglichkeit, das IQWIG als unabhängiges Institut zur systematischen Evidenzrecherche über die AWMF/BMG zu beauftragen. Obwohl diese Option bekannt war und diskutiert wurde, hat die einseitig besetzte Kommission38 diese Möglichkeit explizit abgelehnt.39
Konsequenzen der Evidenzlage - die systematischen Evidenzüberprüfungen für medizinische Interventionen zur Transition kamen bei gleicher internationaler Studienlage zu anderen Ergebnissen als die WPATH, zu Bewertungen wie ‚very low‘‚ ‚not safe‘ oder nicht schlüssig. Etliche europäische Länder kehren daher von den Empfehlungen der WPATH ab und verfolgen nicht-invasive psycho-soziale und psychologische Interventionen als Primärtherapie sowie psychiatrische Interventionen in Bezug auf Begleiterkrankungen.40
GAV verhindert durch die Pubertätsblockade plus CSH sehr wahrscheinlich Homosexualität41,
insbesondere wenn die Medikalisierung vor dem Erwachsenenalter begonnen wird.
Die gender-affirmative Versorgung von genderinkongruenten und genderdysphorischen Personen selbst scheint für gender-affirmative Behandler klarer zu sein, als die sog. Indikationskriterien42, die Ursachen, die Definition bzw. Ausprägung von Transsexualismus sowie die ethische Bewertung der Behandlung.
Die einzelnen medizinischen Maßnahmen und ihre Abfolge sind für die Betroffenen nicht immer so frei gewählt, wie es zunächst scheint.43
Die GAV wird häufig überschätzt – Während der Phänotyp durch Transitionsmaßnahmen kosmetisch modifiziert werden kann44, bleibt der Genotyp unverändert. Die medizinische Transition führt zu Körpern, die in der Natur nicht vorkommen, die durch die GAV Narben haben und gravierende Funktionseinschränkungen. Damit eine dauerhafte romantische Beziehung aufzubauen und ein erfülltes Leben zu führen, kann sehr schwer sein. So nehmen Enttäuschungen und Detransitionen seit Jahren zu45, ohne dass für die Betroffenen Behandlungsempfehlungen oder -möglichkeiten vorhanden sind. Detransitionsgründe könnten u. a. in Fehldiagnosen und zu schnell erfolgten Überweisungen an Endokrinologen und Chirurgen liegen.
Unsere Forderungen
- Medikamente im Off-Label-Use sowie chirurgische Eingriffe an physisch gesunden Kindern und Jugendlichen mit einer GI/GD-Notlage dürfen weder für Selbstzahlende angeboten werden noch Kassenleistung sein. Haben Sie den Mut, dem Schutz von Kindern und Jugendlichen Vorrang einzuräumen und alle Transitionsmaßnahmen mit entsprechenden Altersgrenzen zu versehen.
- Die irreversiblen drastischen med. Transitionsmaßnahmen (PB/CSH, Operationen) sollten „ultima ratio“46 bleiben und frühestens im reiferen Erwachsenenalter (ab dem 25. Lj.) stattfinden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und von Persistenz auszugehen ist. Pubertätsblocker wären insofern überflüssig. Gesundheits-Leistungen für Erwachsene, deren Nutzen nicht oder nicht ausreichend belegt ist, sollten gar nicht angeboten werden oder zumindest keine Kassenleistung sein.
- Kassenleistungen für Gender-Notlagen sollten sich statt auf invasive irreversible Behandlungen auf angemessene psychosoziale, psychologische und psychiatrische Begleitung47 konzentrieren – insbesondere bei jungen Menschen, die ihre Zukunft noch vor sich haben.
Viele Eltern mit jüngeren Kindern, die ihr Geschlecht/Gender infrage stellen und/oder gendernonkonform sind, haben berechtigte Ängste vor unnötiger Medikalisierung und nicht angemessener Behandlung48. Andere Eltern mussten bereits ohnmächtig erleben, dass medizinische Transitionsmaßnahmen ihren erwachsenen Kindern nicht geholfen haben, dass sie alle oder einige davon bereuen oder dass es ihnen schlechter geht als vorher.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
David Allison
Interessengemeinschaft Transteens-Sorge-berechtigt
Abkürzungen
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Referenzen
Referenzen
1 Interessengemeinschaft Transteens Sorge berechtigt –TTSB – Über uns: transteens-sorge-berechtigt.net/ueber-uns.html
2 ROGD – Rapid Onset Gender Dysphoria: transteens-sorge-berechtigt.net/rogd.html
3 Von der WHO (ICD11) und der WPATH SOC8 wird Transsexualität allerdings als eine gesunde Variante der menschlichen Existenz dargestellt, die paradoxerweise drastische hormonelle und chirurgische Maßnahmen erfordert.
4 bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_34.html
5 Off-label-Use: Die Arzneimittelsicherheit wird nicht durch ein positiv verlaufenes Zulassungsverfahren gewährleistet, die Anforderungen an die „informierte Einwilligung“ sind erhöht, viele Folge- und Nebenwirkungen des Off-label-Use sind nicht in den üblichen Unterlagen deklariert.
6 bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_34.htmlWarum erstatten die GKV Leistungen, obwohl sie es nicht müssten? TTSB-Beitrag, 26.09.2026
7 Hecken schickt Regelungsvorschlag ans BMG, Tagesspiegel, N. Garrelts, 26.06.2024
8 Begutachtungsrichtlinie des Spitzenverbandes der GKV für Erwachsene, 31.08.2020 zum Zweck der einheitlichen Antragsbeurteilung
9 § 2 Abs. 1a SGB V: „Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder in der Regel tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, können auch eine von Absatz 1 Satz 3 abweichende Leistung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.“ vgl. auch nikolaus-beschluss.de BVG 06.12.2005
10 Die in § 2 Abs. 1a SGB V genannten Kriterien spielen eine wesentliche Rolle, warum sich 3 Narrative im Umgang mit jungen Menschen mit Gender-Notlage sehr lange gehalten haben und bedauerlicherweise auch heute noch verbreitet werden, aber nicht unbedingt dem aktuellen Forschungsstand entsprechen:
- GI/GD sei eine „lebensbedrohliche oder gar tödliche Beeinträchtigung“ (früher Erkrankung genannt).
- Es stehe (bspw. außer den Off-Label-Medikation) keine „allgemein anerkannt, dem med. Standard entsprechende Leistung zur Verfügung“.
- Es bestehe eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“.
Was beeinträchtigt die Wahrnehmung der Evidenzbasis? transteens-sorge-berechtigt.net/582-konsens-statt-evidenz.html#ekonsens
11 Beauftragung von BMG Warken an G-BA Hecken in: Kommunikation zum Umgang mit Anträgen auf geschlechtsangleichende Maßnahmen, Frag den Staat, 05.03.2026
GKV-Erstattung: Der G-BA soll den gordischen Knoten lösen, TTSB, 27.03.2026
12 Schreiben von Prof. Hecken (G-BA) an das BMG Prof. Lauterbach, 29.11.2023, Hecken schickt Regelungsvorschlag ans BMG, Tagesspiegel, N. Garrelts, 26.06.2024 Schreiben von Prof. Hecken (GBA) an das BMG vom 03.12.2024
13 Kassen und Warken uneinig bei Kostenerstattung von Hormonen für trans Menschen, Tagesspiegel, N. Garrelts, 24.03.2026
14 „Beknackte ethische Konflikte“, ein Rücktritt – und der Streit um die Behandlungskosten, Die Welt, A. Kröning, 30.03.2026
15 Gemeinsame Kommentierung des aktuellen Entwurfs der neuen S2k-Leitlinie "Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter", von einer Gruppe von deutschen Lehrstuhlinhabern für Kinder- und Jugendpsychiatrie, F. D. Zepf u.a., 21.05.2024, S. 10ff.
16 BT-Drucksache 21/5505 v. 21.04.2026 (dip.bundestag.de/vorgang/erfassung-psychischer-vorerkrankungen-bei-jugendlichen-und-jungen-erwachsenen-mit-geschlechtsdysphorie-diagnose/333274) – Anmerkungen: TTSB-Beiträge werden bei dieser Anfrage häufig statt der Originalquellen zitiert. TTSB arbeitet parteiungebunden und pflegt zudem keine Kooperation mit der AfD.
Es gibt nach unseren Recherchen nur 2 Studien mit Zahlen zu Trans*diagnosen und -behandlungen aus Deutschland, deren Vergleichbarkeit eingeschränkt ist:
Störungen der Geschlechtsidentität bei jungen Menschen in Deutschland: Häufigkeit und Trends 2013-22, eine Analyse bundesweiter Routinedaten, Dt. Ärzteblatt, C. Bachmann u. a., 31.05.2024
Longitudinal Trends of Health Service Utilization for Gender Dysphoria in Germany between 2010 and 2021 – An Analysis of the TRANSKIDS-CARE Study Based on Health Insurance Data (Barmer), Nettermann, Romer u. a., 2025
17 Die zentralen Grundsätze der medizinischen Ethik sind hauptsächlich: keinen Schaden verursachen, informierte Zustimmung, Verhältnismäßigkeit der Intervention zu den Beweisen.
Es gibt derzeit kaum eine hinreichende Debatte über ethische Fragestellungen der medizinischen GD-Behandlungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Fachleute können die medizinethischen Bedenken bislang nicht ausräumen, selbst der Deutsche Ethikrat hat in seiner Ad-hoc-Empfehlung (2020) nur das Dilemma der polarisierenden Experten-Meinungen beschrieben. Er konnte sich aber z. B. bezüglich Pubertätsblockern nicht zu einer Empfehlung durchringen. Wann und unter welchen Gegebenheiten die Behandlung mit Pubertätsblockern oder die Unterlassung dieser Behandlung nun ein Schaden ist und ob sie vermieden werden sollte oder eine angemessene Vorgehensweise sein könnte, ist weiterhin ungeklärt.
Transitionen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind grundsätzlich ethisch problematisch und angreifbar, solange nicht geklärt werden kann, ob ihre Not aus einer unumkehrbaren Transidentität herrührt oder ob sie sich als trans* identifizieren, weil sie in Not sind oder weil sie Probleme mit ihrer sexuellen Orientierung haben. Time to Think - The Inside Story of the Collapse of the Tavistock’s Gender Service for Children, H. Barnes, 2023, Kapitel 2
18 Die neueren systematischen Evidenzüberprüfungen und Metaanalysen für medizinische Interventionen zur Transition (PB und Hormone) kamen bei gleicher internationaler Studienlage zu anderen Ergebnissen als die WPATH, nämlich zu Bewertungen wie ‚very low‘‚ ‚not safe‘ oder nicht schlüssig (vgl. J. Block, 2023). Dies hat in England (s. Ärzteblatt, 2023) und den als fortschrittlich und LGBT*-freundlich geltenden nordischen Ländern (Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark) zur Abkehr von den WPATH-Empfehlungen geführt. Die Fachleute dieser Länder bezeichnen die pädiatrische Trans-Behandlung daher jetzt als experimentell, ineffektiv und schädlich, agieren nun vorsichtiger und kehren von den WPATH SoC ab. Sie wollen Schaden vermeiden und haben eine Praxisumkehr eingeleitet. Praxisumkehr bedeutet, dass psychosoziale und psychiatrische Versorgung die First-Line-Intervention für GD-Minderjährige ist, Komorbiditäten Berücksichtigung finden und der Affirmation-Only-Trend zugunsten abwartender, vorsichtiger Behandlung zurückgefahren wird.
Die Studienlage zu den Behandlungsmethoden für genderinkongruente Minderjährige ist weltweit dieselbe. Die verschiedenen medizinischen Leitlinien, die zur Behandlung von Genderinkongruenz herausgegeben wurden, zeigen allerdings eine enorme Bandbreite an Empfehlungen und Bewertungen der Evidenz, obwohl die Kriterien und Strukturen zur Evidenz mittlerweile gut definiert sind. Von „Einigkeit“ DER Wissenschaft kann nicht die Rede sein. Vgl. Wenn die Pubertas gestoppt wird – Transition bei Genderdysphorie, Dt. Ärzteblatt, M. Lenzen-Schulte, 02.12.2022
19 Psychiatric Morbidity Among Adolescents and Young Adults Who Contacted Specialised Gender Identity Services in Finland in 1996–2019: A Register Study, S.-M. Ruuska, R. Kaltiala, u. a., 04.04.2026
All-cause and suicide mortalities among adolescents and young adults who contacted specialised gender identity services in Finland in 1996–2019: a register study, BMJ, S. M. Ruuska u. a., 25.01.2024
Long-Term Follow-Up of Transsexual Persons Undergoing Sex Reassignment Surgery: Cohort Study in Sweden, C. Dhejne, 2011
Dies ist die längste Nachverfolgungsstudie (1973-2003) – Verglichen mit einer Kontrollgruppe wiesen Personen, die sich einer Transitionsoperation unterzogen hatten, ein signifikant erhöhtes Risiko für den Tod durch Suizid auf, mit Raten, die mehr als 19-mal höher waren als bei der Kontrollgruppe. Zudem hatten sie erhöhte Raten an Suizidversuchen und stationärer psychiatrischer Versorgung. Ferner gab es Anhaltspunkte für höhere Raten an kriminellen Verwicklungen und bedeutendem Substanzmissbrauch.
20 g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/off-label-use
Pubertätsblocker: Debatte um Transitionstherapie, Dt. Ärzteblatt, M. Lenzen-Schulte, 19.10.2023
21 Eine rechtliche Analyse „Transaffirmative medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen als Verstoß gegen § 1631c BGB? – Eine kritische strafrechtliche Bewertung“ (Windsberger, Woerner, Roessner, ZfIStw 5/2025, zfistw.de/dat/artikel/2025_5_1718.pdf kommt zu dem Ergebnis, dass die Standardkombinationsbehandlung von GI/GD bei Teenagern, die aus mehrjähriger Pubertätsblocker-Behandlung und anschließender Behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen besteht („chemische Kastration“), das absolute Sterilisationsverbot des § 1631c BGB 7 erfüllen könnte.
22 GG § 2: gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
23 ROGD – Abwarten kann für ♀ eine gute Option sein: transteens-sorge-berechtigt.net/467-rogd-abwarten-kann-eine-gute-option-sein.html
24 „Trans*"-Diagnosen: 8-facher Anstieg, aber oft vorübergehend: transteens-sorge-berechtigt.net/486-transgender-diagnosen-zahlen-und-fakten.html
Störungen der Geschlechtsidentität bei jungen Menschen in Deutschland: Häufigkeit und Trends 2013-22, eine Analyse bundesweiter Routinedaten, Dt. Ärzteblatt, C. Bachmann u. a., 31.05.2024: 72,4 % aller im Jahr 2022 überprüften Personen hatten zusätzlich zu F64.x mind. 1 weitere psychiatrische Diagnose: 67,3 % der ♂ und rund 75,6 % der ♀. Am häufigsten waren
- depressive Störungen (♂ 49,3 %, ♀ 57,5 %),
- gefolgt von Angststörungen (♂ 23,5 %, ♀ 34,0 %),
- emotional instabile Persönlichkeitsstörungen vom Borderline-Typ (♂ 12,1 %, ♀ 17,6 %),
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (♂ 12,7 %, ♀ 12,6 %) sowie
- posttraumatische Belastungsstörungen (♂ 9,9 %, ♀ 13,6 %).
25 Die Diagnose Genderdysphorie bei Jugendlichen und Transsexualismus bei Erwachsenen kann nicht durch Biomarker oder andere objektive Verfahren gesichert werden. Wenn Genderdysphorie zum Thema wird, überschattet diese Diagnose oft andere Probleme, die bereits vorher vorhanden waren, wie Ängste, Depressionen, Autismus, ADHS, Essstörungen.
„Eine profunde differenzialdiagnostische Abklärung ist inzwischen ebenfalls nicht erwünscht und unterbleibt oftmals – denn man soll und will den Transitionswunsch nicht mehr pathologisieren.“ schreibt M. Lenzen-Schulte im Dt. Ärzteblatt, 09.10.2023
26 Reconsidering Informed Consent for Trans-Identified Children, Adolescents, and Young Adults, S. Levine u. a., 2022.
Medical decision-making competence regarding puberty suppression: perceptions of transgender adolescents, their parents and clinicians, L. Vrouenraets u. a., 2022
27 Pubertätsblockierung verursacht Hoden-Atrophie, transteens-sorge-berechtigt.net/479-pubertaetsblocker-verursachen-hodenatrophie.html
28 Viele Experten, die die GAV durchführen kennen viele Probleme und Nebenwirkungen ganz genau. Einige Beispiele:
Dr. Georg Romer sagte in der SZ v. 01.06.2023 „Fakt ist: Der weibliche Körper ist für Testosteron nicht gebaut. Das Risiko für Gefäßerkrankungen erhöht sich.“
Die Endocrine Society weist darauf hin, dass sich Pubertätsblocker negativ auf die Knochenmineralisierung, Fertilität und die Entwicklung des Gehirns auswirken können. Endocrine Society Clinical Practice Guideline, S. 3882
Die WPATH schreibt in ihren SOC8, dass Hormontherapie die Fertilität beeinträchtigen kann und der Verweis, dass „große Wissenslücken“ in diesem Bereich vorliegen.
29 TTSB; „Die Suizidlüge ist als Erpressung ungeeignet, transteens-sorge-berechtigt.net/394-suizid-luege-ist-emotionale-erpressung.html
30 Prof. R. Kaltiala (Finnland): „Aktivisten und Organisationen, die Hormonbehandlungen für Minderjährige und eine legale Geschlechtsangleichung fordern, wiederholen oft, dass transsexuelle junge Menschen einem erhöhten Selbstmordrisiko ausgesetzt sind und daher dringend Behandlung und Unterstützung benötigen. ‚Das ist eine gezielte Fehlinformation, die zu verbreiten unverantwortlich ist.‘ Sie sagt, dass Suizidgedanken und suizidales Verhalten bei jungen Transgender-Personen auch mit psychiatrischen Störungen einhergehen. ‚Psychisch gesunde junge Menschen, die ihr Geschlecht anders erleben als ihren biologischen Körper, sind nicht automatisch selbstmordgefährdet.‘ Selbstmord war ein sehr seltenes Ereignis in den Daten von Jugendlichen, die über einen Zeitraum von etwa einem Jahrzehnt die Erforschung der Genderidentität suchten. Andererseits war in einer großen schwedischen Registerstudie die Selbstmordsterblichkeit bei Erwachsenen, die eine geschlechtsangleichende Therapie erhalten hatten, deutlich höher.“ Nuoruusiän sukupuoliahdistusta hoitava professori sanoo ei alaikäisten juridisen sukupuolen korjaukselle, helsingin sanomat, 27.01.2023
All-cause and suicide mortalities among adolescents and young adults who contacted specialised gender identity services in Finland in 1996–2019: a register study, BMJ, S. M. Ruuska u. a., 25.01.2024
31 Die Suizid-Lüge ist als emotionale Erpressung ungeeignet: transteens-sorge-berechtigt.net/394-suizid-luege-ist-emotionale-erpressung.html#werthereffekt
„Das Narrativ ‚Transition oder sterben‘, bei dem den Eltern gesagt wird, sie hätten nur die Wahl zwischen einer ‚lebenden Trans-Tochter oder einem toten Sohn‘ (oder umgekehrt), ist jedoch sowohl sachlich unzutreffend als auch ethisch bedenklich. Die Verbreitung solch alarmierender Botschaften schadet der Mehrheit der transidenten Jugendlichen, die nicht selbstmordgefährdet sind. Sie schadet auch der Minderheit, die gefährdet ist und die aufgrund solcher Fehlinformationen auf evidenzbasierte Maßnahmen zur Suizidprävention verzichtet, in der falschen Hoffnung, dass die Transition Selbstmord verhindern wird.“ Reconsidering Informed Consent for Trans-Identified Children, Adolescents, and Young Adults, S. Levine u. a., 17.03.2022
32 Prof. Dr. S. Winter (Charité – Gender-Ambulanz für Kinder/Jugendliche): „Die Geschlechtsidentität ist eine subjektive Einschätzung. Es gibt keine Diagnostik wie eine Blutentnahme oder Ähnliches. Deshalb ist es sehr wichtig, den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, uns ihre Gedanken zu ihrer Geschlechtsidentität mitzuteilen. Wenn wir das nicht infrage stellen, können die jungen Menschen eigene Unsicherheiten zulassen und ihren Weg finden. Ihre subjektive Einschätzung ist für uns maßgeblich. Dabei ist die Haltung wichtig, dass Transsexualität heute nicht mehr als Krankheit gesehen wird, wie man früher noch dachte. Sondern ein subjektives Gefühl. Für uns bedeutet das: Wir prüfen nicht, wir stellen es nicht infrage. Wir schauen nicht, ob es wirklich so ist.", FAZ, 2022
33 „Die endgültige Fassung der Leitlinie, die den medizinischen Fachgesellschaften im Herbst 2024 vorgelegt und schließlich im März 2025 verabschiedet wurde, ist in ihrer Haltung deutlich vorsichtiger als der im März 2024 veröffentlichte Entwurf. Die bemerkenswerteste Überarbeitung ist die klare Anerkennung der Tatsache, dass die meisten jungen Menschen mit genderbezogenen Problemen wahrscheinlich vorübergehend „mit ihrem Geschlecht unzufrieden“ sind und sich keiner Gender-Transition unterziehen sollten. Die Leitlinie räumt auch explizite Probleme bei der Beweisführung ein, erkennt die Rolle des sozialen Einflusses bei der Entstehung von Transgender-Identitäten bei Jugendlichen an und betont die Bedeutung der Differenzialdiagnose. Sowohl im ursprünglichen Entwurf als auch in der endgültigen Fassung der Leitlinie heißt es außerdem, dass die ICD-11-Diagnose „Genderinkongruenz“ allein nicht ausreicht, um eine medizinische Transition zu rechtfertigen, und ein klinisch bedeutsamer Leidensdruck vorhanden sein muss. Dies zeigt eine willkommene Bindung an die klinische Realität, dass es gültige klinische Behandlungsziele geben muss, die über den Wunsch eines Jugendlichen nach einem anderen körperlichen Aussehen hinausgehen.
Trotz der vorsichtigeren Darstellung in der Endfassung ist die Leitlinie jedoch wenig hilfreich, wenn es um die Operationalisierung der erklärten Notwendigkeit geht, bei der Behandlung der gegenwärtig auftretenden Fälle von genderdysphorischen Jugendlichen konservativ vorzugehen. So bietet die Leitlinie beispielsweise keine Kriterien zur Unterscheidung zwischen Fällen vorübergehender ‚Gender-Unzufriedenheit‘ – die laut Leitlinie mehrere Jahre andauern kann und nicht zu einer Transition führen sollte – und „stabilen/persistierenden“ Fällen, die laut Leitlinie für endokrine und chirurgische Eingriffe infrage kommen. (die genderbezogenen Diagnosen sind nicht hilfreich, da sie eine geringe zeitliche Stabilität aufweisen). Überdies erlaubt die Leitlinie medizinische Transitionen im Jugendalter bei psychischen Erkrankungen oder Autismus. Es scheint, dass die Leitlinie selbst in ihrer endgültigen Fassung jedem hinreichend entschlossenen Jugendlichen den Zugang zu Hormonen und chirurgischen Eingriffen ermöglicht, insbesondere wenn er von einem ‚gender-affirmativen‘ Arzt behandelt wird, der die Autonomie des Jugendlichen über alles stellt.“ German Guidelines for Diagnosis and Treatment of Gender Incongruence and Gender Dysphoria of Childhood and Adolescence, SEGM, 26.03.2025
34 Störungen der Geschlechtsidentität bei jungen Menschen in Deutschland: Häufigkeit und Trends 2013-22, eine Analyse bundesweiter Routinedaten, Dt. Ärzteblatt, C. Bachmann u. a., 31.05.2024
35 They were warned – Young people may be harmed as a result of Germany's new treatment guideline, F. D. Zepf, 13.05.2025
36 Evidenzpyramide iqwig.de/presse/mediathek/grafiken/studienaspekte
37 Von „klaren Handlungsempfehlungen“ kann bei der S2k-LL allein aufgrund der unzähligen Sondervoten kaum ausgegangen werden, wenngleich die AWMF (awmf.org/leitlinien) behauptet:
„Leitlinien unterscheiden sich von anderen Quellen aufbereiteten Wissens (systematische Übersichtsarbeiten, Health Technology Assessments (HTA) mit oder ohne Metaanalysen) durch die Formulierung von klaren Handlungsempfehlungen, in die auch eine klinische Wertung der Ziele mit Relevanz für Patient*innen/Bürger*innen, Aussagekraft und Anwendbarkeit von Studienergebnissen eingeht.
38 „Die ‚affirmative‘ Haltung der Leitlinie ist nicht überraschend. In der Leitlinie wird offengelegt, dass die Autoren die Ansichten der WPATH und der Endocrine Society ‚überwiegend teilen‘ (S. 239) – zwei Organisationen, die die Gender-Transition bei Jugendlichen weltweit nachdrücklich befürwortet haben.“ SEGM s. auch transteens-sorge-berechtigt.net/blog/blogarchiv/587-s2k-ll-nicht-evidenzbasiert.html
39 x.com/fdzepf/status/2044786357378109659 und iqwig.de/presse/im-fokus/evidenzrecherchen
„Die Erstellung evidenzbasierter Leitlinien ist jedoch immer möglich, wie das deutsche AWMF-Regelwerk zeigt, das klare Schritte für die Entwicklung einer S3-Leitlinie festlegt.“ Die Leitliniengruppe scheiterte bereits am ersten Schritt: der Durchführung einer systematischen Evidenzrecherche. Obwohl diese Bemühungen bereits eingeleitet worden waren, beschloss die Gruppe im Jahr 2020, ihre systematische Evidenzrecherche auszusetzen, und berief sich stattdessen auf die systematischen Evidenzbewertungen der World Professional Association for Transgender Health (WPATH). … Da die deutsche Leitlinie keine systematische Überprüfung der Evidenz als Grundlage für ihre Empfehlungen hatte, verlor sie jeglichen Anspruch auf den S3-Status. Auch die anderen Schritte des evidenzbasierten S3-Prozesses wurden nicht befolgt, wie in unserer früheren Analyse der Methodik der Leitlinie dargelegt. Infolgedessen stufte die AWMF die Leitlinie zu Recht auf den niedrigeren S2k-„Konsens“-Status herab.“ German Guidelines for Diagnosis and Treatment of Gender Incongruence and Gender Dysphoria of Childhood and Adolescence, SEGM, 26.03.2025
40 NICE-Evidence Review Pubertätsblocker (2020a), NICE-Evidence Review Gender-affirming hormones (2020b), Cass-Review, 2024
Beyond NICE: Aktualisierte systematische Übersicht zur Evidenzlage der Pubertätsblockade u. Hormongabe bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie, F. D. Zepf, u. a., 27.02.2024
A systematic review of hormone treatment for children with gender dysphoria and recommendations for research, Ludvigsson u. a., 2023
Summary of Key Recommendations from the Swedish National Board of Health and Welfare (Socialstyrelsen/NBHW), SEGM, February 2022
Norway’s guidance on paediatric gender treatment is unsafe, says review, J. Block, BMJ, 23.03.2023
Gender dysphoria in young people is rising - and so is professional disagreement, BMJ, J. Block, 23.02.2023
Denmark Joins the List of Countries Who Have Sharply Restricted Youth Gender Transitions, SEGM, 17.08.2023
McMaster-Metastudien von A. Miroshnychenko, u. a. zu Pubertätsblockern (2025), Cross-Sex-Hormonen (2025), Trans*-Mastektomien (2024)
In England und den skandinavischen Ländern ist es aufgrund der neueren Erkenntnisse zur Behandlung von GD/GI zu einer Art Selbstkorrektur im Gesundheitswesen gekommen, in Deutschland bislang nicht, mit Ausnahme der Gruppe von deutschen Lehrstuhlinhabern für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die die kritische Kommentierung zum S2k-LL-Entwurf verfasst haben.
41 Ohne medizinische Transitionsbehandlung würden sich viele Teenager zu Homosexuellen entwickeln. Unter PB und CSH können sie ihre Sexualität kaum erkunden. Problematisch ist, dass sich die S2k-Leitlinie nicht damit auseinandergesetzt hat, dass eine Transition Homosexualität verhindern kann. transteens-sorge-berechtigt.net/468-konversionstherapie-revival-fuer-homosexuelle.html
„Studien haben wiederholt gezeigt, dass gender-non-konforme Kinder mit Genderdysphorie, wenn man sie in Ruhe lässt, in den meisten Fällen zu homosexuellen Erwachsenen ohne Genderdysphorie heranwachsen …“ Az Hakeem, DeTrans: When Transition is not the Solution, S. 55
42 Gemeinsame Kommentierung des aktuellen Entwurfs der neuen S2k-Leitlinie "Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter", von einer Gruppe von deutschen Lehrstuhlinhabern für Kinder- und Jugendpsychiatrie, F. D. Zepf u. a., 21.05.2024, S. 28+58:
„Es ist explizit zu betonen, dass für die empfohlenen ggfs. irreversiblen, somatomedizinischen Maßnahmen keine medizinische Indikation im eigentlichen Sinne besteht, insbesondere dann nicht, wenn gar keine Krankheit vorliegt.“
„Einmal mehr im aktuellen Leitlinienentwurf wird hier der Begriff der ‚Indikation‘ bzw. der ‚Indikationsstellung‘ irreführend verwendet. Als medizinische Indikation versteht man den nachgewiesenen, hinreichend gerechtfertigten Grund für eine diagnostische oder auch therapeutische Intervention oder Maßnahme bei einem Betroffenen. Dabei muss ebendiese Intervention oder Maßnahme bei einem bestimmten Zustandsbild aufgrund medizinischer Evidenz tatsächlich und nachweislich angebracht bzw. gerechtfertigt sein (vgl. dazu analog die Definition des Begriffs ‚Indikation‘ lt. Psychrembel online, 2024: ‚Kriterium zur hinreichend gerechtfertigten Anwendung eines bestimmten klinischen Verfahrens, eines Arzneimittels oder einer Therapie, wobei die grundsätzliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten besteht‘). Der verwendete Begriff der ‚Indikation‘ bzw. der ‚Indikationsstellung‘ ist daher in der aktuellen, auf sehr viele Fälle mit GI anzuwendende Formulierung nicht angebracht und zu streichen. Denn die aktuelle Evidenzlage zumindest hinsichtlich der Gabe von PB und CSH bei Minderjährigen mit GD rechtfertigt – abgesehen von Ausnahmefällen – aus Sicht der Autoren_Innen der vorliegenden Kommentierung keine Indikation.“
43 Transition und das Autonomie-Narrativ: transteens-sorge-berechtigt.net/619-transition-und-das-autonomie-narrativ.html
44 Die medizinische Transition hat Grenzen hinsichtlich der Geschlechtsangleichung: Selbst nach der kosmetischen Veränderung von Brust, Genitalien und ggf. Gesicht, können Körpergröße, Hände, Füße weiterhin inkongruent erscheinen und zum Fortbestehen von Dysphorie beitragen. Scham über das neue genitale Aussehen oder Gefühle der Unzulänglichkeit aufgrund sexueller Dysfunktionalität, können Unzufriedenheit und neue psychische Probleme verursachen.
45 3 Studien zu Detransitionsraten: 12,2 % Care of Transgender Patients: A General Practice Quality, Boyd, I. L., u. a., 2021; 10,0 % Access to care and frequency of detransition among a cohort discharged by a UK national adult gender identity clinic: retrospective case-note review, Hall, R., 2021: 30 % Continuation of Gender-affirming Hormones Among Transgender Adolescents and Adults, Roberts, C. M. u. a., 2022
46 Die drastischen medizinischen Interventionen sollten immer die letzte Option sein und nicht die Behandlung der ersten Wahl, wie es zurzeit der Fall zu sein scheint. Die Jugendlichen mit GD/GI-Notlage befinden sich in einer Krise, sie sind durch die Pubertät risikobereit und sie haben noch wenig Lebenserfahrung. Sie vertrauen den ExpertInnen und nehmen praktisch jedes Angebot an, das schnelle Linderung ihrer Notlage verspricht, ohne lange die Vor- und Nachteile abzuwägen, die vor allem ihre Zukunft betreffen.
Bei Minderjährigen ist kaum vorstellbar, dass zu Beginn der Pubertät bereits sämtliche nicht invasiven Möglichkeiten ausgeschöpft sein können. Viele Eltern können sich nicht vorstellen, dass es sinnvoll ist, dass Mädchen bereits Pubertätsblocker bekommen, bevor sie überhaupt menstruieren, und Jugendliche gegengeschlechtliche Hormone, selbst wenn sie noch nie sexuelle Kontakte hatten.
47 Während viele ExpertInnen einen Nutzen in der frühen Transition sehen, um bestmögliche kosmetische Ergebnisse zu erzielen, sehen andere den größten langfristigen Nutzen für genderdysphorische Jugendliche in der Förderung der kognitiven Reife, emotionalen Stabilisierung und dem Sammeln von Lebenserfahrungen (einschließlich sexueller Erfahrung) und zwar VOR der Entscheidung über irreversible Maßnahmen. Current Concerns About Gender-Affirming Therapy in Adolescents, S. B. Levine, u. a., Springer, 14.04.2023
GI/GD kann sich bei vulnerablen Teenagern auch aufgrund von „Angst vor dem Erwachsenwerden“ entwickeln. Beitrag „Die Angst vor dem Erwachsenwerden“ transteens-sorge-berechtigt.net/629-die-angst-vor-dem-erwachsenwerden.html
Im HHS-Gender Dysphoria Report (2025) wird in einem eigenständigen Kapitel „Psychotherapy“ erläutert, welche Entwicklungsprozesse in der Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenalter stattfinden und welche Herausforderungen von einigen vulnerable Jugendliche alleine nicht gemeistert werden. Es wird beschrieben, was Psychotherapie bei psychischen Notlagen von Heranwachsenden, in denen auch GI/GD eine Rolle spielt, leisten kann.
„Psychotherapy does not impose restrictive gender stereotypes, as is sometimes claimed, but critically examines them. It empowers young people to develop creative solutions to their difficulties and promotes agency and autonomy. Importantly, an exploratory psychotherapeutic process can help to clarify whether gender dysphoria is a carrier for other psychological or social problems that may not be immediately apparent.” R. D’Angelo, 2023
48 Versuchen Sie sich vorzustellen, wie es in Deutschland standardmäßig läuft: Ihr Kind ist ca. 12-14 Jahre alt, hat für sich die Trans*-Identifikationsschablone entdeckt und teilt Ihnen mit, dass es sich trans* identifiziert und eine Transition anstrebt. Es habe keine Wahl. Sie vereinbaren einen Termin beim Psychologen. Im Kontext des Affirmation-Only-Trends (dem auch die entsprechende S2k-LL folgt) wird die Selbstdiagnose Ihres Teenagers als Fakt bestätigt: „Jugendliche wissen wer sie sind – Wenn Ihr Kind sagt, es ist ein Mädchen, dann ist es ein Mädchen“ und umgekehrt. Es dauert nicht lange und Ihr Teenager bekommt Indikationsschreiben und Überweisungen für die ersten Transitionsmaßnahmen, die er sich wünscht (Gender-Ambulanz oder direkt Endokrinologie). Die Behandlung mit Hormonen festigt die Transidentifikation, fördert die transsexuelle Entwicklung und stoppt die Entwicklung gemäß dem Geburtsgeschlecht. Sie führt in der Regel zu weiteren medizinischen Maßnahmen wie Operationen am physisch gesunden Körper. Vielen Chirurgen reicht das Indikationsschreiben aus, um die gewünschten Operationen durchzuführen. Lediglich könnte die Finanzierung einer bestimmten Maßnahme noch entgegenstehen. Die Born-that-way-Hypothese plus Affirmation entschärfen bezüglich der sog. GAV praktischerweise auch das Problem der Zustimmungsfähigkeit von Jugendlichen.
Ist die medizinische Transition einmal begonnen, geraten Alternativen zur Linderung des Leidensdrucks meist vollständig aus dem Blick. Auf ihrem Transitionsweg erfahren junge Menschen aber auch Kontrollverluste, Zwänge und Einschränkungen ihrer Autonomie.
transteens-sorge-berechtigt.net/619-transition-und-das-autonomie-narrativ.html
Hier finden Sie den Offenen Brief von TTSB in der PDF-Version
Sie können auch Teile des Offenes Briefs kopieren und eigene Briefe und Mails an MdBs,
► Hinweis
Auf der Dialogplattform Was-ist-eine-Frau? finden Sie Informationen und Musterbriefe, wenn Sie wegen der Vorgehensweise von Gesundheitsministerin Nina Warken (bezüglich Rechtsgrundlage, Evidenzlage und Kinderschutz etc.) zum Thema „G-BA-Richtlinie für Transitionsbehandlungen" schreiben möchten
Rechtsausschuss
Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
CDU/CSU: Tijen Ataoglu, Ansgar Heveling, Susanne Hierl, Dr. Konrad Körner, Christian Moser, Axel Müller, Carsten Müller, Dr. Martin Plum, Dr. David Preisendanz, Johannes Rothenberger, Carl-Philipp Sassenrath, Sebastian Steineke, Johannes Wiegelmann.
AfD: Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, Fabian Jacobi, Martina Rose-Marie Kempf, Knuth Meyer-Soltau, Stefan Möller, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons.
SPD: Hakan Demir, Dr. Johannes Fechner, Nadine Heselhaus, Macit Karaahmetoglu, Mahmut Özdemir, Daniel Rinkert, Carmen Wegge.
Bündnis 90/Die Grünen: Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, Awet Tesfaiesus.
Die Linke: Luke Hoß, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Christin Willnat.
Auf der Webseite des Deutschen Bundestages sind die Profile und Kontakte aller Abgeordneten einzeln hinterlegt. Die E-Mail-Adressen sind prinzipiell folgendermaßen strukturiert:
Gesundheitsausschuss
Prof. Dr. Matthias Hiller (CDU/CSU) Ba-Wü
Axel Müller (CDU/CSU) Ba-Wü
Dr. jur. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU) Ba-Wü
Dr. Lina Seitzl (SPD) Ba-Wü
Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) Ba-Wü
Dr. med. Stephan Pilsinger (CDU/CSU) Bayern
Prof. Dr. Hans Theiss (CDU/CSU) Bayern
Emmi Zeulner (CDU/CSU) Bayern
Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) Bayern
Ates Gürpinar (Die Linke) Bayern
Evelyn Schötz (Die Linke) Bayern
Stella Merendino (Die Linke) Berlin
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) Bremen
Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) Hamburg
Dr. Thomas Pauls (CDU/CSU) Hessen
Simone Borchardt (CDU/CSU) Meckl.-Vorpommern
Anne Janssen (CDU/CSU) Niedersachsen
Dr. Christos Pantazis (SPD) Niedersachsen
Sascha van Beek (CDU/CSU) NRW
Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU/CSU) NRW
Claudia Moll (SPD) NRW
Stefan Schwartze (SPD) NRW
Serdar Yüksel (SPD) NRW
Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) NRW
Dr. Tanja Machalet (SPD) Rhl.-Pfalz (Ausschuss-Vorsitzende)
Matthias David Mieves (SPD) Rhl.-Pfalz
Julia-Christina Stange (Die Linke) Rhl.-Pfalz
Nora Seitz (CDU/CSU) Sachsen
Sebastian Schmidt(CDU/CSU) Schleswig-Holstein
Auf der Webseite des Deutschen Bundestages sind die Profile und Kontakte aller Abgeordneten einzeln hinterlegt. Die E-Mail-Adressen sind prinzipiell folgendermaßen strukturiert:
Krankenkassen
Liste der Krankenkassen in Deutschland
Med. Dienst
Prof. Dr. Andres Neuhaus, Medizinischer Dienst Bund, Federführung Methoden- und Produktbewertung, Beratung zu neuen und etablierten Verfahren
Leitende Ärztin des medizinischen Dienstes Bund Dr. Kerstin Haid
Medizinischer Dienst bundesweit (mit Karte)
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Es gibt keine medizinische Notwendigkeit
§ 1631c BGB gilt auch für trans-affirmative medizinische Maßnahmen
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Pubertätsblockierung verursacht Hoden-Atrophie
Medizinfortschritt heute, Skandal morgen?
FAQ zu evidenzbasierter Medizin, G-BA
Gemeinsamer Bundesausschuss: Hecken will Amtszeit früher beenden, Dt. Ärzteblatt, 27.02.2026
Ärzte wollen Richtlinien für Geschlechtsangleichungen, Dt. Ärzteblatt, 08.05.2024 [hier sind es hauptsächlich Endokrinologen]
Kassen und Warken uneinig bei Kostenerstattung von Hormonen für trans Menschen, Tagesspiegel, N. Garrelts, 24.03.2026
„Beknackte ethische Konflikte“, ein Rücktritt – und der Streit um die Behandlungskosten, Die Welt, A. Kröning, 30.03.2026
Nichtbinär – undefiniert, unbewiesen, kassenpflichtig – Wie Gesundheitsministerin Warken das Parlament umgeht und was der Fall Sabine Maur dabei enthüllt, R. Duwe, 11.04.2026
Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer zurückgetreten, Dt. Ärzteblatt, 25.03.2026, ursprüngliche Version zum Rücktritt von Sabine Maur





