Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! im Blog PITT-DE – Eltern mit unbequemen Wahrheiten über Trans veröffentlichen jetzt für den deutschsprachigen Raum betroffene Eltern, aber auch deren Angehörige, Bekannte oder Freunde ihre Gedanken, Erfahrungen, ggf. Ratschläge oder Tipps. Auch einige ins Deutsche übersetzte Beiträge aus aller Welt werden dabei sein. Über 800 persönliche Beiträge sind seit 2021 im internationalen PITT-Projekt erschienen, in der Hoffnung, dass sich verbreitet, was mit unseren geliebten Kindern geschehen ist und noch immer geschieht.
Zwei Mütter, Josie A. und Dina S., haben den Schock, die Angst, die Einsamkeit und die Hilflosigkeit, die so viele Eltern heute empfinden, wenn sich ihr Kind plötzlich als trans* outet und unter dem Beifall von Lehrern, Therapeuten, Ärzten und wohlmeinenden Familienangehörigen und Freunden Pubertätsblocker, Hormone und sogar eine Operation verlangt, selbst erlebt. Sie fanden Trost in der einzigen Quelle der Unterstützung, auf die sie sich verlassen konnten – in anderen betroffenen Eltern von transidenten Kindern.
Um diesem wachsenden Netzwerk eine Stimme zu geben, riefen sie PITT ins Leben, in dem alle Betroffenen ihre Sorgen über die Gender-Ideologie und die pädiatrische Gender-Industrie, die sie hervorgebracht hat, mitteilen und auf der Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen Informationen und Ratschläge geben können. Dina sagt:
„Die psychische Belastung, wenn man mit ansehen muss, wie der eigene Teenager seine Fertilität oder seine sexuelle Funktion zerstört und seine körperliche Gesundheit ernsthaft gefährdet – und das alles mit voller Unterstützung des Establishments – kann überwältigend sein."
Josie fügt hinzu:
„Zu wissen, dass es andere gibt, die dasselbe durchmachen und erleben wie man selbst, ist von unschätzbarem Wert. Es ist eine Bestätigung. Es verschafft ein Gefühl der Vernunft."
Ihre gemeinsame Mission geht jedoch weit über sie selbst und ihre Familien hinaus. Was als kleine Gruppe von Eltern begann, die im Stillen darüber diskutierten, wie sie ihre eigenen Kinder vor Schaden bewahren könnten, ist inzwischen zu einem engagierten und aktiven Netzwerk herangewachsen, das sich der Aufdeckung und Beendigung dieses Skandals verschrieben hat, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird.
Durch die Aufdeckung unbequemer Wahrheiten, die zu lange ignoriert wurden, wollen diese Eltern andere – Eltern, aber auch Pädagogen, Mediziner und alle besorgten Bürger – ermutigen, die schlimmsten Auswirkungen der Gender-Ideologie zu Hause, in den Schulen, in Kliniken und darüber hinaus zu bekämpfen und zu beenden.
► Elternberichte - PodcastsElternberichte aus Österreich
Einige Eltern aus Österreich berichten, was sie erlebt haben, nachdem sich ihr Teenager als „ich bin trans*“ geoutet hat. Ein großer Teil der Erfahrungen wie Druck, Zeitmangel, Schuldzuweisungen, Entmündigung und Realitätsverleugnung etc. entspricht denen, die Eltern derzeit auch in Deutschland machen. Eltern treffen in Schulen, Institutionen und Freundeskreis auf den in deutschsprachigen Ländern üblichen Affirmation-Only-Trend.
Sie finden kaum Verständnis und Unterstützung, wenn sie ihr Kind vor irreversiblen medizinischen Verfahren, aber auch vor der Sozialen Transition als Prolog einer körper-medizinischen Transition bewahren wollen und mehr Rechte und Zeit einfordern. Zudem fehlen alternative Ansprechpartner und Behandler, die Eltern, die ihr Kind am besten kennen, auf Augenhöhe wahrnehmen, ihre Bedenken teilen, den Prozess verlangsamen und das Kind ganzheitlich beurteilen.
Die Interviews sind im Rahmen einer Zusammenarbeit der Elterngruppe ROGD Österreich mit der Europäischen Gesellschaft für Geschlechtergerechtigkeit in Österreich ( EGGÖ) entstanden und wurden moderiert von Faika El-Nagashi, Politikwissenschaftlerin und ehemalige Nationalratsabgeordneten der Grünen in Österreich.
► Elternberichte aus DänemarkElternberichte aus Dänemark
Anlässlich des Jahrestages der Veröffentlichung des Cass-Berichts stellt das dänische Netzwerk Frauenrechte sukzessive 5 Berichte von Eltern vor, deren Kinder das Geschlecht wechseln wollten. (Nutzen Sie ein Übersetzungs-Plugin Ihres Browsers oder Deepl)
► Überlegungen eines niederländischen VatersÜberlegungen eines niederländischen Vaters:
Was ist „medizinische Notwendigkeit“ bei Genderinkongruenz?
Hermes Postma, ein niederländischer Vater, hat die Widersprüche herausgearbeitet, die der viel beschworenen „medizinischen Notwendigkeit“ von Transitionsbehandlungen entgegenstehen. Damit wird nicht nur die Behandlung selbst fragwürdig, sondern auch die Kostenerstattung dieser Behandlungen durch die Versicherer. Nach der Präsentation des übersetzten niederländischen Beitrags gehen wir etwas näher auf die Situation in Deutschland ein.
Achtung Versicherer:
Die falschen Diagnosen in der Gender-Gesundheitsversorgung aufgedeckt
Diagnose in der Medizin: Von Knieverletzungen bis zu Kopfschmerzen – In der Medizin dreht sich die Diagnose um objektive Fakten.
Stellen Sie sich vor, jemand geht mit Knieschmerzen zum Arzt. Es folgt eine körperliche Untersuchung und gegebenenfalls eine Röntgenaufnahme. Das Bild könnte einen Knorpelriss zeigen: eine messbare, beobachtbare Anomalie. Dies ist eine harte Tatsache, auf der die Diagnosecodes und die anschließende Behandlung sicher basieren können.
Manchmal gibt es jedoch keine direkt messbaren Beweise. Denken Sie beispielsweise an Kopfschmerzen: Kein Röntgenbild kann „Kopfschmerzen“ zeigen. Ärzte müssen dann eine Differenzialdiagnose (DD) erstellen: eine Liste möglicher Ursachen (Kopfverletzung, Alkoholmissbrauch, Migräne, Stress usw.), die durch weitere Untersuchungen und klinische Beurteilungen logisch ausgeschlossen werden. Zusammenfassend lässt sich also sagen:
Messbarer Zustand: Harte Fakten führen zu einer sicheren Diagnose.
Nicht messbare Beschwerden: Ein logischer Prozess (DD) und eine sorgfältige Bewertung führen zu einer vorläufigen Diagnose.
In beiden Fällen gelten die Grundsätze „Nicht schaden“ und „In dubio abstine“ (im Zweifelsfall von einer Intervention absehen).
Der Sonderfall Genderdysphorie
Die Diagnose einer Genderdysphorie fällt eindeutig in die zweite Kategorie. Zur Bestätigung des Diagnoseergebnisses sollte eine Differentialdiagnose (DD) durchgeführt werden. Steht die Diagnose im Widerspruch zur Selbstauskunft des Patienten, kann keine positive Diagnose gestellt werden.
Im DSM-III (1980) wurde die Genderidentitätsstörung (GID) im Kapitel „Psychosexuelle Störungen“ als psychiatrische Störung klassifiziert. Es handelte sich dabei um eine schwerwiegende Störung der Selbstwahrnehmung: eine anhaltende Inkongruenz zwischen dem biologischen Geschlecht und der empfundenen Geschlechtsrolle.
Obwohl einige Psychiater damals die Überzeugung „Ich bin das andere Geschlecht“ als Wahn interpretierten – weil sie der biologischen Realität widersprach –, wurde die Genderidentitätsstörung nicht offiziell als psychotische Störung (wie Schizophrenie) klassifiziert. Somit handelte es sich offiziell nicht um eine wahnhafte Störung, aber sie wurde als schwerwiegende psychische Störung anerkannt.
Im DSM-IV verschob sich dieses Bild: Der Schwerpunkt wurde mehr auf die Belastung als auf die Störung selbst gelegt.
Im DSM-V wurde der Begriff „Genderdysphorie“ eingeführt, teilweise unter dem Druck von Aktivisten, die sich für die Entpathologisierung der Transidentität einsetzten.
Konsequenzen
Der Fokus verlagerte sich von „Störung“ zu „Identität“.
„Genderidentität“ selbst wurde nun als neutral oder normal angesehen.
Nur die Belastung durch die Inkongruenz blieb diagnostizierbar.
Dies schuf ein Vakuum in der medizinischen Notwendigkeit: Identität an sich ist keine Erkrankung und erfordert daher keine medizinische Behandlung. Um diese Lücke zu schließen, wurde eine Umgehungslösung eingeführt:
Es wurde eine Reihe von Kriterien* entworfen, die die Erfahrung der Transidentität in Verbindung mit Leidensbeschwerden beschreiben. Dadurch entstand der Anschein, dass es wieder einen medizinischen Grund gab, somatische Behandlungen (Hormone, Operationen) zu beginnen.
*)Eine gründliche Kritik daran, wie regressiv diese Kriterien sind, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Zirkelschluss in der Diagnostik
In Genderkliniken läuft der Prozess in der Regel wie folgt ab:
Der Patient füllt standardisierte Fragebögen aus, die lediglich bestätigen, was die Erstüberweisung bereits vermutet.
Der Patient fühlt sich trans und antwortet mit Ja.
Das Ergebnis bestätigt, dass der Patient tatsächlich trans ist.
Dies ist ein klassischer Fall von Zirkelschluss:
„Du bist trans, weil du sagst, dass du trans bist.“
Es gibt keine unabhängige Beobachtung, keine kritische Differenzialdiagnose. Der Fragebogen dient als bürokratischer Nebelkerzen, um die medizinischen Unterlagen in Ordnung erscheinen zu lassen – nicht um zu untersuchen, ob die Transidentifikation möglicherweise auf andere zugrunde liegende Probleme zurückzuführen ist.
Klinische Praxis: Wie die DD tatsächlich umgangen wird
Die Differenzialdiagnose (DD) – normalerweise unerlässlich bei psychischen Beschwerden – wird formal durchgeführt, aber inhaltlich ignoriert:
Die DD wird lediglich durchgeführt, um zu dokumentieren, dass eine Untersuchung stattgefunden hat.
Eine negative Diagnose (nicht trans) wird nie gestellt.
Die Angaben der Eltern oder der Familie werden dokumentiert, aber nie ernsthaft als Kontraindikation gewichtet.
Fachärzte versuchen, ihre rechtliche Haftung zu begrenzen: Sie können später behaupten, sie hätten „alle angehört“, während sie in Wirklichkeit ausschließlich der Selbstauskunft folgen.
So entsteht eine Scheindiagnose:
mit dem Anschein von Gründlichkeit,
ohne sachliche Untersuchungen,
ohne solide Überprüfung alternativer Erklärungen.
Folgen: Große Risiken für Patienten, Familien und das Gesundheitssystem
Dieses fehlerhafte Diagnosemodell birgt bedeutende Risiken:
Patienten können durch unangemessene Behandlungen bleibende gesundheitliche Schäden davontragen.
Familien können psychisch zerstört werden, wenn ihre Bedenken ignoriert werden.
Das Vertrauen in das Gesundheitssystem wird systematisch untergraben.
Darüber hinaus: Während für riskante Behandlungen normalerweise besonders hohe Anforderungen an die diagnostische Sorgfalt und die Aufklärung der Patienten gestellt werden, werden diese Grundsätze hier mit erschreckender Laxheit angewendet.
Verantwortung der Versicherer: Nicht mehr wegschauen
Hier stellt sich eine grundlegende rechtliche und finanzielle Frage:
Rückforderung von Zahlungen für ungültige Diagnosen
Krankenkassen erstatten Behandlungen auf der Grundlage eines Diagnosecodes (z. B. DSM 302.6x Genderdysphorie).
Stellt sich jedoch später heraus, dass diese Diagnosen systematisch und strukturell fehlerhaft waren, hat dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen:
Krankenkassen können bereits gezahlte Beträge aufgrund von Überzahlung von den Gesundheitsdienstleistern zurückfordern.
Betroffene Patienten und Familien können Schadensersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit und Behandlungsfehlern geltend machen.
In schweren Fällen könnte dies einen Betrug im Gesundheitswesen darstellen.
Wichtig
Nachdem diese Analyse nun öffentlich ist, können sich die Versicherer nicht mehr auf Unwissenheit berufen. Wenn sie diese Behandlungen weiterhin blind erstatten, machen sie sich mitschuldig an potenziellem medizinischem Fehlverhalten.
Konkretes Beispiel
Eine junge Person unterzieht sich einer gender-affirmativen Behandlung auf Grundlage eines standardisierten Fragebogens, ohne gründliche DD und ohne angemessene Berücksichtigung der Meinung der Familie.
Jahre später leidet sie unter schwerwiegenden physischen und psychischen Folgen. Die Eltern stellen fest, dass das Diagnoseverfahren nicht den medizinischen Grundstandards entsprach. Sie machen nicht nur die Klinik haftbar, sondern auch die KK – wegen Fahrlässigkeit und Ermöglichung einer minderwertigen Versorgung.
Fazit
Die derzeitigen Praktiken der Gender-Diagnostik erfüllen nicht die grundlegenden Standards der Medizin:
Keine objektive Messbarkeit,
Zirkelschluss bei der Selbstidentifikation,
Ignorierung der Eindrücke der Familie,
Unterminierte Differenzialdiagnostik,
Hohe Risiken irreversibler Schäden.
Gesundheitsdienstleister, Versicherer und politische Entscheidungsträger sind jetzt zum Handeln verpflichtet.
Die medizinische Ethik verlangt: Schaden nicht zuzufügen. Im Zweifelsfall unterlassen.
Aufruf zum Handeln: Sind Sie besorgte Eltern oder Bürger, die genderkritische Gesundheitspraktiken ablehnen? Dann leiten Sie diesen Artikel an Ihre Krankenkasse weiter.
Dieser Beitrag von Hermes Postma wurde bereits in englischer Sprache veröffentlicht:
Auch in Deutschland tun sich die Leitlinien-Kommissionen (von Medizinern, Psychiatern, Psychologen) schwer, die „medizinischen Notwendigkeiten“ für invasive Eingriffe bei Genderinkongruenz zu belegen. Für Erwachsene existiert eine nicht mehr gültige S3-Leitlinie (S3 bedeutet evidenzbasiert), für Minderjährige gibt es lediglich eine S2k-Leitlinie, die konsensbasiert ist.
2020 hat der GKV-Spitzenverband eine Richtlinie mit eigenen Regeln zur Kostenerstattung für Erwachsene herausgegeben. Darin wird die medizinische S3-Leitlinie teilweise heftig kritisiert.
Für Minderjährige gibt es bisher keine Richtlinie für die Kostenerstattung durch die Krankenkassen, sodass nicht transparent ist, inwieweit die Behandlungskosten nach „medizinischer Notwendigkeit“ oder nach anderen Gesichtspunkten (Wünsche, Konventionen, Off-Label-Experimente etc.) erstattet werden.
Selbst Fachleute sprechen mittlerweile von einer sog. Gemengelage, was die Kostenerstattung von medizinischen Maßnahmen bei Genderinkongruenz durch die Krankenkassen angeht. Bei Behandlern (und Betroffenen) geht die Angst um, dass die Versicherer die Kosten für Transitionsbehandlungen bald nicht mehr erstatten werden. Dafür gibt es diverse Gründe, z. B.:
Die „medizinische Notwendigkeit“ kann angesichts der Entpathologisierung von Genderinkongruenz für die Kostenerstattung kaum mehr herangezogen werden. Wenn keine Krankheit vorliegt, kann von medizinischer Indikation und zuverlässiger Diagnose nicht die Rede sein. Dies wäre auch deshalb irreführend, da angesichts der Evidenzlage kein klarer und nachhaltiger medizinischer Nutzen der Medikalisierung zu erwarten ist.
Ob eine Genderinkongruenz bzw. Transsexualität angeboren oder dauerhaft ist, kann kein Experte sicher beurteilen. Die Ergebnisse neuerer Studien sprechen eher dafür, dass diese Diagnosen in vielen Fällen nach einigen Jahren bzw. im Erwachsenenalter nicht mehr aufrechtzuerhalten sind (Bachmann u. a. 2024, Rawee u. a. 2024), was diagnostische Prognosen und irreversible invasive Behandlungen prinzipiell infrage stellt.
Zudem ist Genderinkongruenz nicht per se eine lebensbedrohliche Situation.
Möglicherweise sind auch alternative Behandlungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser „Gemengelage“ rufen die affirmativen Behandler nach dem Gesetzgeber. Er soll die Kostenerstattung für alle medizinischen Dienstleistungen bei Genderinkongruenz regeln, die nicht in das bisherige Erstattungsschema des SGB V passen. Immer wieder werden Gerichtsverfahren eingeleitet, um bestimmte Konstellationen zu prüfen.
Aus Aktivistenkreisen verlautet stets die Vorstellung, dass die Kostenerstattung medizinischer Dienstleistungen für Trans*Personen möglichst ohne jegliche Diagnose / Indikation / oder sonstige als Gatekeeping diffamierte Voraussetzungen einfach immer durchgewunken werden sollte. Diagnostische biopsychosoziale Beurteilungen müssten in den Hintergrund treten zugunsten von Wünschen, „embodyment goals“ und der Realisierung von Selbstbestimmungsrechten.
Erstattungspflicht in Deutschland teilweise ausgesetzt
Durch ein Urteil des BSG vom 19.10.2023 wurde die Erstattungspflicht für medizinische Maßnahmen bei Genderinkongruenz ausgesetzt. Zunächst solle der G-BA eine Richtlinie dafür schaffen. Der G-BA kann jedoch erst tätig werden, nachdem der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben ins SGB V geschrieben hat. Bis dahin gibt es Interimsregelungen (sog. Vertrauensschutz), die kürzlich konkretisiert wurden, s. Urteil vom 18.11.2024 (SG Koblenz).
Der Vertrauensschutz betrifft vor dem 19.10.2023 begonnene Behandlungen, für Erstattungen müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:
es wurde nach dem TSG (mit 2 Gutachten) rechtlich transitioniert und
es gibt einen BEHANDLUNGSPLAN über die gesamte medizinische Transition.
Wenn die Kassen derzeit trotzdem erstatten, dann tun sie es, weil sie es wahrscheinlich nicht besser wissen oder weil sie „kulant“ sein wollen. Damit begeben sie sich aber zunehmend auf „Glatteis“, immerhin geht es um das Geld aller in der Solidargemeinschaft Krankenversicherten. Im Falle von Nichtbinarität wird während der Interimszeit gar nicht erstattet.
Was ist mit den Versicherungen für die Arzthaftung?
Gleichfalls sollten sich die Ärztehaftpflicht-Versicherer Gedanken machen, denn es könnte bald auch in Deutschland zu Haftungsprozessen von Detransitionierten kommen.
Transaffirmative Weichenstellung statt familientherapeutischer Hilfe
Haben wir in Deutschland mittlerweile Verhältnisse, die bis vor Kurzem eher aus den USA bekannt waren? In der Welt schildert Anne Kröning einen der nach unseren Erfahrungen sich häufenden Fälle: Ein ROGD-Teenager wurde kurzerhand vom Jugendamt aus der Familie genommen, mit der letztlich einzigen Begründung, seine Eltern seien skeptisch gegenüber frühen medizinischen Transitionsmaßnahmen bei ihrem Kind. Anstatt die Familie adäquat zu unterstützen, kam es schließlich zur Entfremdung. Seit etwas mehr als 2 Jahren lebt der mittlerweile 17-jährige Teenager in einer Wohngruppe. Nun soll den Eltern per gerichtlichem Eilverfahren auch noch das Sorgerecht entzogen werden.
Der international renommierte amerikanische Psychiater Prof. Paul McHugh schrieb schon vor einem Jahrzehnt:
„In fact, gender dysphoria – the official psychiatric term for feeling oneself to be of the opposite sex – belongs in the family of similarly disordered assumptions about the body, such as anorexia nervosa and body dysmorphic disorder. Its treatment should not be directed at the body as with surgery and hormones any more than one treats obesity-fearing anorexic patients with liposuction. … The treatment should strive to correct the false, problematic nature of the assumption and to resolve the psychological conflicts provoking it. With youngsters, this is best done in family therapy.” Transgender Surgery is not the Solution, WSJ, 2016
Details
Ich wusste sofort, da stimmt etwas nicht
Eine Mutter aus Deutschland berichtet von der Entwicklung, die vor 5 Jahren mit der Trans-Identifizierung einer ihrer Töchter begann, von ihren Intuitionen, Gefühlen, Ängsten, den Erfahrungen mit Fachleuten, Institutionen, Medien und gleich gesinnten Eltern, aber auch von ihren Hoffnungen für die Zukunft.
Angst, Entsetzen, Hilflosigkeit – typische Merkmale eines Traumas
Dr. Miriam Grossman, amerikanische Psychiaterin und Mitglied bei donoharm, hat besonders gut erfasst und dokumentiert, in welch schwierigen Situationen Eltern sind, deren Teens oder Twens sich transidentizieren, gerade transitionieren und/oder gar den Kontakt abbrechen. Sie versteht, dass viele Eltern nach ersten Erfahrungen Psychiater, Psychologen und Berater meiden, weil sie von ihnen in Stich gelassen wurden. Grossman beschreibt, wie stark Eltern durch ROGD emotional herausgefordert werden,
„when your daughter comes home and her voice has dropped and she's growing facial hair that's traumatic. And when your son comes down the stairs to go to the prom wearing a dress and heels and makeup, that's traumatic. And there's much worse than those things. When you learn that your daughter is scheduled to have a mastectomy, when you learn that your son is having genital surgery and these kids will be sterilized and you're not going to have grandchildren. These things are traumatic and they are losses.”
Eltern eines 18-jährigen Teenagers berichten von ihren Erfahrungen mit ROGD. Als liebende Eltern wollten sie ihr Kind beschützen und sicher auf dem Weg ins eigenständige Leben begleiten. Sie ahnten nicht, dass bereits die Verwendung des Wunschnamens ihres genderdysphorischen Kindes eine Art „way of no return" bedeuten würde. In Bezug auf die Schule kam es zu einer dysfunktionalen Triangulation, die die elterliche Autorität erheblich untergraben, Erziehungskompetenzen und Beziehungsqualitäten infrage stellen kann. Auch von den medizinischen ExpertInnen sind die Eltern vollkommen enttäuscht, da sie bei Gender*-Themen ihren hippokratischen Eid einfach ignorieren und die Selbst-Diagnose von Teen & Twens bestätigen.
Zufällig las ich im Guardian die wöchentliche Kummerkasten-Rubrik „Ask Philippa", in der es in dieser Woche um die Vorstellungen und Probleme einer längst erwachsenen Tochter geht. Schon die Unterüberschrift sprang mir sofort ins Auge.
„Distorted external referencing can keep her paralysed because she’s trying to live up to an imagined ideal.”
Vielleicht liegt es daran, dass meine Tochter gerade 28 geworden ist und dass sie seit fast 10 Jahren auf Testosteron ist, aber mir ist klar geworden, dass ich in den vergangenen Jahren so gelebt habe, als würde ich ebenfalls einer Art alternativ-spirituellen Szene angehören.
Und ich will da jetzt raus.
Es muss doch etwas zwischen der Aufgabe der Hoffnung, dass sie jemals detransitioniert, und der Akzeptanz, dass sie als Trans-Mann lebt, geben. Ich kann beides nicht. Kann ich in diesem „Dazwischen“ leben? Wenn ich schon nichts anderes in den Griff bekomme, kann ich dann wenigstens meine Reaktion auf ihr Verhalten steuern? Ab jetzt werde ich einige Änderungen vornehmen.
Ein niederländischer Vater, dessen Sohn sich – seit er volljährig ist – als „trans“ bezeichnet, berichtet, was er in den vergangenen Jahren erlebt hat, als sein Sohn und die Familie Hilfe von Experten suchten. Vieles scheint zu laufen wie in Deutschland, wo auch standardmäßig ähnlich affirmativ vorgegangen wird. Während hierzulande die Eltern bei Volljährigkeit des Kindes allerdings in der Regel gar nicht mehr beteiligt werden, scheint es in den Niederlanden immer noch üblich zu sein, die Eltern von der affirmativen Vorgehensweise überzeugen zu wollen, damit sie die Transition begleiten. Der niederländische Vater hat – wie die meisten betroffenen Eltern – umfassend zum Phänomen Genderinkongruenz/Genderdysphorie recherchiert und versucht, das komplexe Thema zu verstehen. Überdies hat er ein für seinen Sohn passendes Tool entwickelt, um die ExpertInnen von ROGD und einer angemessenen Behandlung zu überzeugen.
25 Überlegungen bzw. Vorschläge für Eltern von trans-identifizierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zusammengestellt von Müttern und Vätern, die in der gleichen Situation sind – inspiriert von PITT-Parents with Inconvenient Truths about Trans, allerdings grundlegend überarbeitet von TTSB.