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Die Ahnungslosen – KVWL und der Anstieg bei Testo

Die Ahnungslosen? In Ostwestfalen-Lippe erschienen heute mehrere Beiträge mit Überschriften wie „Immer mehr junge MÄNNER in OWL nutzen Testosteron". Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) könnten sich hier schnell kundig machen: Wolves in white coats – ein Bericht des US-Gesund­heits­mini­steriums, in dem es in erster Linie um Betrug durch Falsch-Diagnosen bei Trans-Identifizierenden geht.

In der Printausgabe lautet die Überschrift:

„In Westfalen-Lippe meldet die AOK einen Anstieg bei Verschreibungen. Die KVWL warnt Ärzte vor möglichen Rückforderungen durch die Kassen."

Die Regressforderungen beziehen sich allerdings anscheinend hauptsächlich auf evtl. nicht ausreichend durchgeführte Blutkontrollen VOR der Verordnung:

„Wenn Blutwerte vor der Verschreibung nicht ausreichend kontrolliert wurden, droht Ärzten eine Regressforderung der Kassen."

Des Weiteren zitiert Verena Freiberg einige Fachleute:;

„Viele der Verordnungen erfolgten dabei ohne die nötige Diagnostik, bemängelte die Kassenärtzliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). … 'Besonders stark sind die Verordnungen in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen gestiegen', erklärte ein Sprecher der Krankenkassen. 'Die Zahl erhöhte sich in dieser Altergruppe um 70,7 % …'"

„Patrick Diel, Prof. für ... Sportmedizin in Köln, hält angesichts dieser Zahlen Medikamentenmissbrauch für möglich. Ein krankhaft niedriger Testosteronwert bei immer mehr jungen Männern sei äußerst unwahrscheinlich."

Wieso kommen die KVn nicht darauf, dass es sich auch um die Verwen­dung von Testosteron bei der sog. gender-affirmativen Versorgung handeln könnte?

  • Konnten oder wollten die KVn nicht einmal das bei der Geburt registrierte Geschlecht der Person, für die Testo „verschrieben" wird analysieren? 
  • Kodieren Ärzte einfach HET/HRT, statt F.64 (Transsexualität), weil Testosteron für F.64 bei biologischen Frauen bzw. Non-binarys nicht zugelassen ist?
  • Sog. im Off-Label-Use eingesetzte Medikamente wie Testo zur Vermännlichung von Frauen dürfen eigentlich nicht von den GKV erstattet werden. Bislang wurden für die Erstattung bei Off-label-Use Bedingungen formuliert, die alle kumulativ zutreffen müssen, aber auf Trans* nachgewiesenermaßen immer weniger zutreffen (s. auch den sog. Nikolaus-Beschluss):
    • Es handelt sich um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung,
    • Es geht um eine Erkrankung, für die eine andere allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht,
    • Die vom Versicherten gewählte, ärztlich angewandte Behandlungsmethode stellt eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf in Aussicht.
  • Genderdysphorie/-inkongruenz ist im ICD-11 keine Krankheit mehr und es gibt noch immer keine B-GA-Richtlinie für Angebot und Erstattung von geschlechtsangleichende Behandlungen.

Immer mehr junge Männer in OWL nutzen Testosteron – was steckt dahinter? Neue Westfälische, V. Freiberg, 27.08.2026

Einigen Testo-Anwenderinnen ist der Weg über das Gesundheitssystem zu lästig, sie machen einfach DIY, obwohl Testo in Deutschland verschreibungspflichtig ist. Dazu gibt es viele Informationen im Netz, allerdings birgt diese Vorgehensweise ohne ärztliche Begleitung höhere gesundheitliche und rechtliche Risiken, auch kann es Probleme mit der Qualität (Reinheit und Wirkstoffgehalt) der online besorgten Produkte geben. Aber DIY belastet erst einmal nicht die GKV.

Mehr …

Auch das Dt. Ärzteblatt berichtete, dass die Verordnungen von Testosteron zwischen 2005 und 2023 um 415 % gestiegen sind.

„Den stärksten relativen Anstieg verzeichneten die 20- bis 29-Jährigen mit 118 %."

„Bei der Codierung relevanter Diagnosen zeigte sich, dass bei 36 % der im Jahr 2021 neu behandelten Männer (n=3.215) keine Diagnose dokumentiert war, die auf eine zugelassene Indikation hindeutete."

Verordnungszahlen für testosteronhaltige Arzneimittel explodieren, Dt. Ärzteblatt, 25.09.2025

Testosteronhaltige Arzneimittel: Möglicher Hinweis auf die Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikation, BfArM, 25.09.2025

Interessant ist darüber hinaus, dass die regionale Verteilung der verordneten testo­steronhaltigen Arzneimittel in Deutschland sehr verschieden ist.

„Die Daily Inhabitants Dose (DID) in dem Kreis mit dem höchsten Verordnungsvolumen (5,537 pro 1.000) war neunmal höher als in dem Kreis mit dem niedrigsten Verordnungsvolumen (0,642 pro 1.000). Die DIDs der 12 Kreise in der Gruppe mit den höchsten DIDs waren mehr als doppelt so hoch wie die DIDs der 60 Kreise in der Gruppe mit den niedrigsten DIDs."

Verordnung von testosteronhaltigen Arzneimitteln in Deutschland, BfArM, 25.09.2025

Wölfe im weißen Kittel statt Patientensicherheit und Kinderschutz

 

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