| | Swedish National Board of Health and Welfare (NBHW), February 2022 Update | | World Professional Association for Transgender Health (WPATH), SOC8 2022
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Behandlung von Genderdysphorie bei Jugendlichen | | - Die erste Behandlungslinie ist die Unterstützung der psychischen Gesundheit und eine explorative psychologische Versorgung. Hormonelle Interventionen können für einige Jugendliche ein letztes Mittel sein (siehe S. 43, NBHW-Leitlinien).
| | - Es sollte generell davon ausgegangen werden, dass eine Behandlung mit Medikamenten und Operationen möglich ist. Bewertungen der psychischen Gesundheit sind wichtig, können aber auch abgekürzt werden (siehe SOC8, Abschnitt "Bewertung").
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| | - Hormonelle Eingriffe sollten auf den Forschungsbereich beschränkt bleiben.
| | - Hormonelle Behandlungen sollten in der allgemeinmedizinischen Praxis weit verbreitet sein.
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| | - Die Eignung für eine Hormonbehandlung und die Einwilligungsfähigkeit werden von einem interdisziplinären klinischen Team geprüft, wobei nur bei einer Minderheit der Patienten eine Hormonbehandlung vorgesehen ist.
| | - Der Wunsch des Patienten ist das entscheidende Kriterium für die Inanspruchnahme. Die Einwilligungsfähigkeit ist zwar wichtig, aber sie ist nicht immer ein Hindernis für "genderbestätigende" Eingriffe.
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| | - Nur "Genderdysphorie" (DSM-5) kommt für hormonelle Interventionen infrage. Eine Transgender-Identität oder "Genderinkongruenz" ohne Leidensdruck ist nicht ausreichend.
| | - Alle Formen der GD kommen für Interventionen infrage, und alle Interventionen sollten zur Verfügung stehen, um den Körper in Übereinstimmung mit der Identität zu bringen.
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Eignung für hormonelle Interventionen je nach Zeitpunkt des Auftretens der Gender-Dysphorie | | - Das Auftreten von Genderdysphorie in der Vorpubertät ist Voraussetzung für die Teilnahme an hormonellen Interventionen (GnRHa und CSH)
| | - Die Bedeutung einer lang anhaltenden GD wird anerkannt, der Zeitpunkt des Auftretens in der Vorpubertät bzw. in der Nachpubertät wird erwähnt.
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| | - Eine Ausnahme kann bei ausgewählten Fällen nach Beginn der Pubertät für die Pubertätsunterdrückung gemacht werden, nicht aber für CSH
| | - Die hormonelle Transition ist jedoch auch für Personen mit postpubertärem Beginn zulässig, wenn sie förderfähig sind.
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Mindestalter für Pubertätsblocker (GnRH-Analoga) | | - Tanner-Stufe 3; empfohlenes Mindestalter: 12 Jahre.
| | - Tanner-Stufe 2; kein Mindestalter empfohlen.
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Minimum Alter für CSH (Östrogen, Testosteron) | | | | - kein Mindestalter genannt.
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