DEUTSCH:

 

 

Swedish National Board of Health and Welfare (NBHW), February 2022 Update

 

World Professional Association for Transgender Health (WPATH), SOC8 2022

Behandlung von Genderdysphorie bei Jugendlichen

 
  • Die erste Behandlungslinie ist die Unterstützung der psychischen Gesundheit und eine explorative psychologische Versorgung. Hormonelle Interventionen können für einige Jugendliche ein letztes Mittel sein (siehe S. 43, NBHW-Leitlinien).
 
  • Es sollte generell davon ausgegangen werden, dass eine Behandlung mit Medikamenten und Operationen möglich ist. Bewertungen der psychischen Gesundheit sind wichtig, können aber auch abgekürzt werden (siehe SOC8, Abschnitt "Bewertung").
   
  • Hormonelle Eingriffe sollten auf den Forschungsbereich beschränkt bleiben.
 
  • Hormonelle Behandlungen sollten in der allgemeinmedizinischen Praxis weit verbreitet sein.
   
  • Die Eignung für eine Hormonbehandlung und die Einwilligungsfähigkeit werden von einem interdisziplinären klinischen Team geprüft, wobei nur bei einer Minderheit der Patienten eine Hormonbehandlung vorgesehen ist.
 
  • Der Wunsch des Patienten ist das entscheidende Kriterium für die Inanspruchnahme. Die Einwilligungsfähigkeit ist zwar wichtig, aber sie ist nicht immer ein Hindernis für "genderbestätigende" Eingriffe.
   
  • Nur "Genderdysphorie" (DSM-5) kommt für hormonelle Interventionen infrage.  Eine Transgender-Identität oder "Genderinkongruenz" ohne Leidensdruck ist nicht ausreichend.
 
  • Alle Formen der GD kommen für Interventionen infrage, und alle Interventionen sollten zur Verfügung stehen, um den Körper in Übereinstimmung mit der Identität zu bringen.

Eignung für hormonelle Interventionen je nach Zeitpunkt des Auftretens der Gender-Dysphorie

 
  • Das Auftreten von Genderdysphorie in der Vorpubertät ist Voraussetzung für die Teilnahme an hormonellen Interventionen (GnRHa und CSH)
 
  • Die Bedeutung einer lang anhaltenden GD wird anerkannt, der Zeitpunkt des Auftretens in der Vorpubertät bzw. in der Nachpubertät wird erwähnt.
   
  • Eine Ausnahme kann bei ausgewählten Fällen nach Beginn der Pubertät für die Pubertäts­unter­drück­ung gemacht werden, nicht aber für CSH
 
  • Die hormonelle Transition ist jedoch auch für Personen mit postpubertärem Beginn zulässig, wenn sie förderfähig sind.

Mindestalter für Pubertätsblocker (GnRH-Analoga)

 
  • Tanner-Stufe 3; empfohlenes Mindestalter: 12 Jahre.
 
  • Tanner-Stufe 2; kein Mindestalter empfohlen.

Minimum Alter für CSH (Östrogen, Testosteron)

 
  • Mindestalter 16 Jahre.
 
  • kein Mindestalter genannt.

Quelle: Summary of Key Recommendations from the Swedish National Board of Health and Welfare, SE°GM, 22.02.2022