Der Ergänzungsausweis

id 1605162 640 by Jan pixabay Im Verlauf der sozialen Transition wächst bei vielen genderdysphorischen Jugendlichen der Wunsch, den neu gewählten Namen auch offiziell zu ändern. Eine Personen­stands­änderung ist aktuell nur mit Gutachten und bei Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern möglich. Die Dt. Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) bietet einen sog. Ergänzungsausweis an, der wie ein offizielles Ausweispapier aussieht. Hierauf stehen der gewählte vollständige Wunschname, Wunschpronomen und das neu gewählte Wunsch-Geschlecht (m, w, x) sowie ein Passbild und die Nummer des Personalausweises.

Der ergänzende Ausweis soll im Falle von Personen­kontrollen helfen, „die häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen führen“ (Zitat dgti.de). Laut dgti ist er inzwischen

“bei sämtlichen Innenministerien, Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen bekannt und akzeptiert”.

Das Bundesministerium des Innern hat bezüglich des Formates und der Nennung des PA-Nummer „keine Bedenken“. Der zusätzliche Ausweis ist nur in Kombination mit dem entsprechenden Personalausweis benutzbar.

Um diesen zu erhalten, wird keine Unterschrift der Eltern benötigt, da er rechtlich nicht bindend ist. Ein aktuelles Passbild sowie 20 € per Überweisung reichen zur Bestellung aus. Da er rechtlich nicht alleine benutzt werden darf, lassen sich viele Eltern darauf ein, wenn sie miteinbezogen werden und unterstützen ihre Kinder bei der Überweisung.

Durch das Layout zweifeln viele Institutionen z. B. Bankangestellte die Gültigkeit und den offiziellen Charakter nicht an. Der Ausweis hat sogar einen QR-Code, dessen Scan verweist auf eine dgti-Website mit Erläuterungen. Institutionen wie Banken und Versicherungen etc. sind nicht verpflichtet, neue Kundendateien, Bankkarten, Ausweise etc. auszustellen, können aber kulant auf die Wünsche der Kunden eingehen, ohne möglicherweise zu ahnen, welche Folgen das haben kann.

Trans-identifizierende Jugendliche können sich damit Zugang zu anderen Ausweisen mit dem neu gewählten Namen und Geschlecht verschaffen. Oder sie erreichen damit vielleicht sogar endlich die langersehnte Änderung des Namens in der Schule und dann auch auf den Zeugnissen.

Das alles führt zu unabsehbaren Folgen. Neben der weiteren Affirmation, die zur Verfestigung der neuen Identität bei den Jugendlichen beiträgt, können z. B. die Zeugnisse mit dem Wunschnamen zu Problemen bei der Suche einer Ausbildungsstelle, eines Praktikums etc. führen und stellen auch die Gültigkeit infrage. Ein Zeugnis, mit einem anderen Namen als der im Personalausweis, hat keine Gültigkeit für die Person, deren Daten auf einem amtlichen rechtsverbindlichen Dokument erfasst sind. Zudem ändern die Jugendlichen ihren Wunschnamen im Laufe Ihrer gender-hinterfragenden Entwicklung immer mal wieder gerne.

Mit wenig Fantasie lässt sich ausdenken, welches weitere Chaos das bei Dokumenten, Bankkarten, Versicherungen, Bibliotheksausweis, Hochschuldokumenten, Impfausweisen etc.  o. ä. zur Folge haben kann.

Aus diesen Gründen sollten Eltern sich gut überlegen, ob sie die Ausstellung dieses Ausweises von der dgti unterstützen, denn die Folgen sind nicht so harmlos, wie die Jugendlichen es den Eltern weismachen.

Die DGTI erwähnt auf ihrer Website zwar ein Schreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI), worüber die DGTI selbst allerdings nicht informiert: Aus diesem Schreiben geht hervor, dass die Nutzung des Ergänzungsausweises an ein Verfahren nach TSG geknüpft ist:

„Der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. dient der Vereinfachung der Identifikation von Personen, die ein Verfahren nach dem Gesetz über die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) anstreben oder ein solches Verfahren durchlaufen haben, ihre behördlichen Ausweisdokumente aber gleichwohl noch Zweifel über ihre Geschlechtszugehörigkeit hervorrufen.

Der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. bietet den Betroffenen die Möglichkeit, die vor und während der Verfahren nach dem Transsexuellengesetz auftretenden Unsicherheiten bei Dritten über die Geschlechtszugehörigkeit der Ausweisinhaber auszuräumen, ohne dass diese sich in jedem Fall verbal hierzu erklären müssen." (Fettmarkierungen fehlen im Original)