Schweiz: Aufruf zur Einhaltung des Vorsorgeansatzes
In der Schweiz hat die 'Association pour une Approche Mesurée des Questionnements de Genre chez les jeunes' (Vereinigung für einen ausgewogenen Ansatz zur Genderfrage bei jungen Menschen) ihre Bedenken hinsichtlich der heutigen medizinischen Diagnose und Behandlung von ROGD-Jugendlichen ohne gründliche Untersuchung in einem Appell formuliert, der von mehreren Hundert Personen unterzeichnet wurde.
Medizinische Beratung für junge Menschen mit Genderfragen - AUFRUF ZUR EINHALTUNG DES VORSORGEANSATZES. AMQG, 2021
Die SchweizerInnen der AMQG sind darüber besorgt, dass in der Schweiz keine Debatte zur Behandlung von ROGD-Jungendlichen stattzufinden scheint. Sie haben die Erfahrung gemacht, dass medizinische Behandlungen für junge Menschen mit Gender-Problemen gegenüber diagnostischen und psychotherapeutischen Ansätzen bevorzugt werden. Sie fordern:
- dass Alternativen zum affirmativen Modell erforscht werden, die zu einem maßvollen, vielfältigen und unpolitischen Ansatz in Bezug auf geschlechtsrelevante Fragen bei jungen Menschen führen.
- dass der Öffentlichkeit, den Fachleuten und den politischen Entscheidungsträgern aktuelle, evidenzbasierte Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die höchsten Standards für Pflege und Ethik im Bereich der Gender-Medizin festzulegen.
- dass Therapeuten, Ärzte und LGBT-Organisationen, die medizinische Behandlungen für junge Menschen fördern, von Fall zu Fall begründen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die betroffenen jungen Menschen unter Berücksichtigung der bekannten Risiken (Sterilität, Verlust von IQ-Punkten, Knochengesundheitsprobleme, erhöhte Risiken für das Kreislaufsystem, Einschränkung oder sogar Beseitigung der Sexualfunktion usw.) günstig ist.
- dass Therapeuten und Ärzte, die jungen Menschen Pubertätsblocker und Hormone verschreiben, einen dokumentierten Bericht über die Gründe und Schlussfolgerungen vorlegen, die zu dieser Verschreibung geführt haben, und das angewandte Screening-Verfahren dokumentieren.
- dass Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte, die Off-Label-Behandlungen verschreiben, gemäss den Richtlinien der SAMW (Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften) nachweisen, dass deren Anwendung dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und dass sie ihre Praxis den kantonalen Behörden melden.