Es ist aus: Das Regenbogenportal geht vom Netz

Logo RegenbogenportalSeit heute ist das Regenbogenportal Geschichte. Es war 2019 unter der GroKo-Regierung vom Familienministerium (Min. Giffey) initiiert worden.

TTSB hielt es schon sehr lange für jugendgefährdend und hatte bereits Anfang 2021 beim BMFSFJ interveniert und protestiert (s. u.), aber erst im Herbst 2022 (Ampel-Regierung, Familienministerin Paus) waren die Inhalte des Portals auch in Presse und Öffentlichkeit heftig in die Kritik geraten. Nach einigen marginalen Änderungen lief die Website seither weiter.

Das BMFSFJ bot Pubertätsblocker an wie eine Art Gummibärchen oder Lakritz

Jugendliche könnten sie einfach mal ausprobieren. Informationen zu möglichen Nebenwirkungen, gesundheitlichen Folgen, irreversiblen Folgen, „informierte Einwilligung“ oder Einbeziehung von Sorgeberechtigten fehlen ganz.

Auf der Seite Jung und trans-geschlechtlich hieß es „Wir haben Tipps für euch." Im Namen des BMFSFJ (Logo, Finanzierung, Impressum) wurden Kindern einfache Lösungen in „leichter Sprache" (Original-URL Okt 2022) für komplexe Probleme mit dem Körper, der Sexualität oder anderen Stress in der Pubertät versprochen:

Pubertäts-Blocker nehmen
Bist du noch sehr jung?
Und bist du noch nicht in der Pubertät?

AdobeStock 64554554 800Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen.

Pubertäts-Blocker sind besondere Medikamente.
Das Wort Blocker heißt: etwas stoppen.
Diese Medikamente sorgen dafür,
dass du nicht in die Pubertät kommst.

...

Und du kannst in Ruhe überlegen:
Welcher Körper passt zu mir?

TTSB protestierte

Transteens-Sorge-berechtigt (TTSB), hat mehrfach gegen bestimmte Formulierungen/Darstellungen und Versäumnisse des Regenbogen-Portals protestiert, um auf die unverantwortliche Gefährdung vulnerabler Kinder und Jugendlicher aufmerksam zu machen, die Probleme in der Pubertät haben.

TTSB-Anfrage-an-BMFSFJ-wg-Regenbogenportal TTSB Logo kompaktvom 05.01.2021

Antwort des BMFSFJ vom 13.01.2021

TTSB-Anfrage-an-BMFSFJ-wg-Regenbogenportal vom 16.04.2021

Der Informations-Flyer „Mädchen? Junge? Ihr transgeschlechtliches Kind" wurde Regenbogenportal für Eltern unter Materialen/Sachinformation bereitgestellt. Dieser Flyer steht weiterhin über die BMFSFJ-Website im Netz. Der Abschnitt „Medizinische Möglichkeiten” dieses Flyers soll Eltern eine Sicherheit vermitteln, die faktisch nicht existiert:

„Die biologische Pubertät kann durch sogenannte Pubertätsblocker (GnRH-Analoga) angehalten werden, deren Wirkung als umkehrbar gilt.”

Das Portal passt anscheinend nicht mehr

Warum geht das Portal jetzt offline? Als Gründe für die Einstellung des Regenbogenportals des BMFSFJ 2024 wurden offiziell in erster Linie genannt:

  • Die Palette an ähnlichen Online-Angeboten sei ausreichend.
  • Ein Weiterbetrieb des Regenbogenportals könne nicht länger wirtschaftlich abgebildet werden. Zu den Kosten (Gesamt∑ 1.851.000 €) und Besucherzahlen (Ende 2023 unter 50.000/Mon.) gibt es eine Drucksache der Bundesregierung.

Allerdings stehen gerade jetzt die Zeichen auf Neuwahlen (Februar 2025) und nach der US-Wahl sowie dem AUS der Ampel-Regierung scheint sich die Politik neu zu sortieren oder zu orientieren.

Aber – falls noch etwas nachrecherchiert werden muss: In diversen Archiven ist das Regenbogenportal dokumentiert, z. B. in der Wayback Machine.

Unsere früheren Beiträge

Pubertätsblocker: Wie Gummibärchen oder Lakritz? 2021

BMFSFJ-Regenbogenportal - Tipps für Kinder:  Pubertätsblocker, 2022

Was kommt als nächstes?

Das BMFSFJ ließ in der Abkündigung vom 25.11.2024 verlauten, dass es „queerpolitisch präsent und engagiert bleibt”. Was bedeutet das? Wechsel der Plattform, des Formates, der Art der Präsentation?

Vorboten sind möglicherweise bereits zu erkennen, als Beispiel hier das neue „Trans-Erklärvideo“ des BVT (finanziert aus Mitteln des BMFSFJ, Projekt Demokratie leben!). Ein Twitter-User schreibt dazu:

„Eine Transition wird als eine Art spirituelle Selbstfindungsreise angepriesen, sehr verklärend angesichts der ganzen Stümmel-OPs, des Steroid-Missbrauchs, etc."

Trans* Erklärvideo BVT*, X, 25.11.2024