Self-ID für Jugendliche?

information 160948OpenClipart Vectors pixabay 600In ihrem Dossier "Selbstbestimmt zur Brustamputation? Was eine Transition für Jugendliche wirklich bedeutet" beleuchtet Dr. Antje Galuschka als Naturwissenschaftlerin (Endokrinologie), Mutter und grüne Frauenpolitikerin die Folgen eines „Selbstbestimmungsgesetzes” wie es einige Parteien zurzeit planen. Es geht einerseits um die soziale und rechtliche Transition, andererseits um die körpermedizinische Transition. Antje Galuschka erklärt auch die Beschränkungen der Elternrechte, die dieses Gesetz mit sich bringen würde.

Dossier zur Self-ID von Dr. A. Galuschka, Oktober 2021

„Wir versuchen die Debatte zu führen, die andere Seite will sie verhindern“, Interview mit Dr. Galuschka, Cicero, 28.06.2022

Transgender und das 'Selbstbestimmungsgesetz': Kindeswohl geht vor jeder Ideologie, NZZ, 13.12.2021

dgkjp: Wir halten sowohl den Zeitpunkt von 14 Jahren für die Einwilligungsfähigkeit zu einer Transgender-Operation in dieser Allgemeinheit für zu früh, als auch die isolierte Hervorhebung der Operation für fachlich nicht geboten.

Stellungnahme der dgkjp zu geschlechtsverändernden Maßnahmen bei Trans, 2020


PolitikerInnen sagen nur die halbe Wahrheit

Angeblich geht es beim geplanten „Geschlechtswechsel ab 14“ nur um eine „soziale Transition“ und nicht um medizinische Maßnahmen. Aber: Schon heute werden Minderjährige mit Hormonen behandelt und operiert, wenn die Eltern zustimmen.

Das Gesetz ist ein Desaster, Emma, 2020

TRANS - Der große Bluff, Emma, 27.04.2022

Was steht im Selbstbestimmungsgesetz? Emma, 30.06.2022


Rechtliche Rahmenbedingungen zum Thema Gender (Stand 11/2021)

Personenstands- und Namensänderung in Deutschland s. auch TSG

  • ab 18 Jahren,
  • auch bei Minderjährigen mit Einverständnis der Eltern ohne Altersuntergrenze

Voraussetzungen sind unabhängig vom Alter:

  • 2 Sachverständigen-Gutachten,
  • 3jährige Neuorientierung,
  • dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit,
  • Erscheinungsbild des anderen Geschlechts,
  • etc.

Verbot der Konversionstherapie (KonvBG) wurde 2020 eingeführt und bezieht sich auch auf die Geschlechtsidentität.

Krankenkassen finanzieren (s. auch MDK-Begutachtungsrichtlinie für Erwachsene):

  • Pubertätsblocker nach Indikationsschreiben trotz Off-Label-Use,
  • Cross-Sex-Hormone nach Indikationsschreiben trotz Off-Label-Use,
  • Epilationsbehandlungen,
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  • Operationen wie Mastektomie, Mammaaugmentation, Hysterektomie, genitalangleichende Operationen
    Voraussetzungen: F64-Diagnose, Gutachten, Kurzzeitpsychotherapie, Alltagserfahrung

Hinweise

  • Operationen werden nur nach F64-Diagnose (Transsexualität) von den Krankenkassen finanziert, nicht aber bei non-binary, *gender.
  • Bei allen körpermedizinischen Maßnahmen wird keine Ethikkommission eingeschaltet.
  • Selbstzahler benötigen i.d.R. keine Gutachten (ist ähnlich wie bei Schönheits-OPs).
  • In Deutschland gibt es für Minderjährige keine Altersgrenzen für körpermedizinische Transitions-Maßnahmen, wenn sich Kind, Eltern und Mediziner einig sind.  S. auch Aussage von Richter-Unruh im Tagesspiegel  Streit um „Transgender-Hype“ bei Jugendlichen, 20.09.2020: „die Behandlungsphilosophie [ist] in Deutschland eher noch liberaler [als in England]: Richter-Unruh berichtet von Patienten aus Großbritannien, die zu ihr kämen, weil es in Deutschland keine Altersgrenzen gäbe.“
  • Genderdysphorie wird ab 2022 (mit einer 5jährigen Übergangsfrist) als Gender-Inkongruenz bezeichnet und nach ICD-11 als „condition of sexual health” eingeordnet, d. h. nach diesem Diagnose-Verzeichnis ist GD an sich keine Krankheit mehr. Es wird weiterhin unterschieden nach
  • • HA60: Geschlechtsinkongruenz in der Pubertät oder im Erwachsenenalter
    • HA61: Geschlechtsinkongruenz in der Kindheit

Schule

Zurzeit legen die Sorgeberechtigten den Vornamen des Kindes nach der Geburt fest. In Deutschland ist es derzeit noch nicht vorstellbar, dass die Schule Namen und Pronomen von Schülern ändert, ohne das vorherige Einverständnis oder die Information der Eltern, so wie es in Kanada und den USA bereits durchaus passiert.

Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, KMK, 11.10.2018

Was regelt das Sorgerecht? familienportal


Folgende gesetzliche Änderungen sind in der Diskussion

aus den Vorschlägen von B90/Grüne, 10.06.2021, Drucksachen Bundestag

  • Ab dem 14. Lebensjahr können 1x pro Jahr Personenstand und Namen ohne Gutachten u.ä. ohne Kosten geändert werden (Vorschlag B90/Grüne, 10.06.2021) - „reiner Sprechakt“
  • Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, "Versicherte mit Geschlechtsinkongruenz haben Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen einschließlich Hormontherapie sowie der Angleichung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale"
  • Ausbau von nichtärztlichen Beratungsstellen
  • "Ordnungswidrig handelt, wer, ohne hierzu berechtigt zu sein, vorsätzlich oder fahrlässig den zuvor geführten Vornamen oder den früheren Nachnamen verwendet oder sich auf die vorherige Geschlechtszuordnung bezieht. ... Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden."
  • Aus dem 2020 geschaffenen Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBG) soll § 5 (2) gestrichen werden.

    Streit zwischen CDU und Ampel, Bild 11.12.2021

    „Kinder können auch mit Vollendung des 14. Lebensjahres nicht die Tragweite einer chirurgischen Genitalveränderung absehen. Immer wieder kommt es vor, dass Jugendliche die Bezeichnung ‚trans‘ missverstehen und sie sich nachträglich als Fehleinschätzung herausstellt.“ (Prof. Dr. med. Aglaja V. Stirn, Professorin für Psychosomatische Medizin und Sexualmedizin)


    „Selbstbestimmungsgesetz“?

    Das Elend der „Transition“ und der Verrat an Kindeswohl und Elternrechten

    Video von Prof. Dr. Uwe Steinhoff, 23.05.2022